Europäischen Haftbefehl erhalten? Wir können Ihnen helfen

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Die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an die spanischen Behörden kann aufgrund eines Europäischen Haftbefehls erfolgen. Die Zusammenarbeit der europäischen Justizbehörden ist entscheidend, um eine vereinfachte Strafverfolgung oder Vollstreckung zu gewährleisten.

Ein Europäischer Haftbefehl wird von den spanischen Behörden ausgestellt, wenn ein deutscher Staatsangehöriger wegen einer schweren Straftat in Spanien zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 12 Monaten verurteilt wurde. Der deutsche Staatsangehörige kann sich dann entweder freiwillig den spanischen Behörden stellen oder von den deutschen Behörden ausgeliefert werden. In beiden Fällen wird der Betroffene vor Gericht in Spanien verhandelt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, gegen einen Europäischen Haftbefehl vorzugehen. Die erste Möglichkeit besteht darin, Rüfung einzulegen und zu prüfen, ob der EU-Haftbefehl korrekt ergangen ist. Die zweite Möglichkeit besteht darin, Auslieferung zu verweigern, wenn Drohungen mit unmenschlicher Behandlung bestehen. Die letzte Möglichkeit ist die Verjährung der Straftat.

 In der Regel wird ein Auslieferungsverfahren nur durchgeführt, wenn der deutsche Staatsangehörige wegen einer schweren Straftat in Spanien verurteilt wurde und die Strafe noch nicht vollstreckt wurde. Man kann fordern nach der Verurteilung nach Deutschland zurückzukehren und dort die Strafvollstreckung durchführen zu lassen.  

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