Eurozins (euro-zins.com): Anleger vor Totalverlust! Anwaltsinfo!

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Beim Anbieter Eurozins aus Stockholm (eurozins.com), auftretend als Stockholms Berghanterting AB, Schweden, wird inzwischen immer mehr Anlegern klar, dass die Anlegergelder nicht wie versprochen in "Festgeld" oder sonstige sichere Anlagen angelegt wurde, sondern eindeutig ein großer Betrugsfall vorliegt, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist, die bereits diverse Eurozins-Anleger vertritt.

Die "Masche" von Eurozins bestand offensichtlich darin, eine langjährige Geschäftstätigkeit auf der website "vorzugaukeln" und Telefonisten, die die Anleger angerufen hatten, gaben sich mit falschem Namen und als "Investmentberater" etc. aus, um die Anleger zum Überweisen von Geldern zu bewegen, angeblich sollten die Gelder in Form von Festgeldanlagen, Tagesgeldern etc. angelegt werden. Die "Berater" von Eurozins sind inzwischen nicht mehr erreichbar, wie Anleger berichten.

Dabei sollten die Anlegergelder zum Teil auf das Konto diverser Banken überwiesen werden, zum Teil auf das Konto einer Bank in Deutschland, zum Teil auf das Konto einer Bank in den Niederlanden und auch auf ein Konto bei einer Bank in den USA.

Hier ist jedoch für die Anleger absolute Eile geboten, weil die Gelder, die überwiesen wurden, nicht angelegt werden, sondern gleich abgehoben werden und der klare Verdacht besteht, dass sie veruntreut werden. Kontoinhaber sind nicht die Anleger selber, sondern andere Personen oder auch angebliche "Treuhänder" etc., die somit freien Zugriff auf das Geld der Anleger haben.

Von einigen Banken wurde inzwischen klar bestätigt, dass Betrug vorliegt, erste Strafanzeigen von Anlegern in Deutschland und den USA laufen.

Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB unbedingt eilig prüfen, ob die Anlegergelder bei diversen Banken noch gesichert oder "eingefroren" werden können, um ein Abheben vom Konto zu verhindern.

Auch die Banken, die den Konten für die Täter eröffnet haben, werden sich unangenehme Fragen stellen lassen müssen und es ist zu prüfen, ob diese eventuell in die Haftung genommen werden können, z.B. wegen Verstoß gegen die Geldwäschevorschriften oder mangelhafter Identitätsprüfung der Kontoinhaber und somit ggf. sogar, was immer im Einzelfall geprüft werden müsste, Beihilfe zum Betrug vorliegen könnte.

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass RS-Versicherungen oftmals die Kosten für das außergerichtliche und gerichtliche Verfahren übernehmen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine kostenlose Anfrage für den Anleger/die Anlegerin.

Anleger, die über Eurozins aus Stockholm ihr Geld angelegt haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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