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„Exodus: Götter und Könige“ – Hilfe bei Abmahnung v. Waldorf Frommer

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Münchener Abmahnkanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Rechtsveretzungen durch Filesharing ab. Konkret wird dem durch uns vertretenen Abgemahnten vorgeworfen, das Filmwerk

„Exodus: Götter und Könige“

über die Internettauschbörse BitTorrent zum Download angeboten zu haben.

Abmahnung erhalten – Was verlangt die Abmahnkanzlei?

Die Kanzlei verlangt in dem Abmahnschreiben von dem Betroffenen

  • das umgehende und dauerhafte Löschen der angebotenen Datei von der Festplatte
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 915,00, welcher sich aus EUR 700,00 Schadensersatz und EUR 215,00 Aufwendungsersatz, also Anwalts- und Ermittlungskosten, zusammensetzt.

Der Vorwurf der Abmahnkanzlei besteht darin, dass der Adressat der Abmahnung den Film anderen Nutzern der Internettauschbörse zugänglich gemacht und zum Download angeboten hat. Adressat der Abmahnung ist stets der Inhaber des Internetanschlusses.

Muss ich zahlen?

Sie sind als Anschlussinhaber nicht grundsätzlich verpflichtet, die Erklärung abzugeben und zu zahlen. Auf keinen Fall sollten Sie ohne vorherige Prüfung des konkreten Sachverhalts durch einen fachkundigen Rechtsanwalt die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen und eine Zahlung leisten.

Eine Unterlassungserklärung und Zahlung muss nur dann abgegeben werden, wenn Sie entweder Täter oder sogenannter Störer sind, Sie die Tat also selbst begangen oder die Rechtsverletzung pflichtwidrig ermöglicht oder gefördert haben.

Wie reagiere ich erfolgreich?

Damit Sie erfolgreich auf eine Abmahnung reagieren können, sollten Sie sich in fachkundige anwaltliche Beratung begeben.

Nicht ausreichend ist es nämlich, wenn Sie sich nur darauf berufen, dass Sie die Rechtsverletzung nicht begangen haben. Sie trifft dann noch die sogenannte sekundäre Darlegungslast, welcher Sie dann nachkommen, wenn Sie darlegen, ob und ggf. welche anderen Personen theoretisch für die Rechtsverletzung verantwortlich sein könnten. Gelingt dieser Beweis, haften Sie nicht als Täter.

Die Gerichte beurteilen die Anforderungen zur Erfüllung der sekundären Beweislast jedoch unterschiedlich. Für das eine Gericht ist es ausreichend, wenn Sie vortragen, dass zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch andere Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten, ein anderes Gericht fordert wiederum, dass Sie darlegen, welche Person konkret zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung den Anschluss benutzte.

Zur Vermeidung von Zahlungen, zu denen Sie nicht verpflichtet sind, sollten Sie sich unbedingt an einen fachkundigen Anwalt wenden, da sich dieser mit den neuesten Entscheidungen im Urheberrecht auskennt und Sie so bestmöglich unterstützen kann.

Unser Tipp:

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, nehmen Sie sie unbedingt ernst. Nehmen Sie keinen Kontakt zur Abmahnkanzlei auf und geben Sie ohne vorherige anwaltliche Prüfung keine Unterlassungserklärung ab und zahlen Sie nichts.

Wenden Sie sich an uns und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus unzähligen Abmahnfällen.

Nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch, in welcher ich Ihnen eine Risikoeinschätzung gebe und Sie über die Rechtslage in Ihrem Fall aufkläre. Sie werden über die Kosten, die für meine Beauftragung entstehen, informiert. Hierbei werden regelmäßig transparente Pauschalhonorare vereinbart, bei denen keine versteckten Zusatzkosten entstehen. Entscheiden Sie im Anschluss, ob Sie uns beauftragen wollen.

Folgende Vorteile bieten wir Ihnen:

  • im gesamten Bundesgebiet tätig
  • schnelle und unkomplizierte Kommunikation per Telefon, E-Mail
  • ein Termin in unserer Kanzlei ist nicht notwendig
  • Erfahrung aus unzähligen Abmahnfällen
  • Kostenfreie Ersteinschätzung am Telefon

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns und nutzen Sie unsere Erfahrung.

Ihre Kanzlei Brehm


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