Fachanwalt für IT-Recht = Fachanwalt für Internetrecht? Gibt es einen Fachanwalt für Internetrecht?

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Haben Sie sich auch schon mal gefragt, was ein Fachanwalt für IT-Recht macht? Fachanwalt für IT-Recht = Fachanwalt für Internetrecht?

Eins ist sicher: Einen Fachanwalt für Internetrecht gibt es nicht! Das Internetrecht ist lediglich Bestandteil des viel weitergehenden Rechtsgebiets des Informationstechnologierechts. Und dafür gibt es seit 2016 den Fachanwaltstitel im Informationstechnologierecht (= IT-Recht).

Mit dem immer wichtiger werdenden Internet entstehen auch immer mehr neue rechtliche Fragestellungen und Probleme. Neben technischen Prozessen und Entwicklungen (Software, Hardware, Apps etc.), befasst sich das IT-Recht nunmehr mit Rechtsfragen bezüglich neuer Nutzungsmöglichkeiten von Plattformen wie Twitter, Facebook, Google, Xing etc. Hieraus ergeben sich stetig neue Fragestellungen hinsichtlich der Bildrechte, Markennutzungen und des Datenschutzes. Umso essenzieller ist es daher, spezialisierte Anwälte auf diesem Gebiet zu haben. Und hiervon gibt es nur wenige.

Die Fachanwaltschaft für IT-Recht umfasst dabei folgende Gebiete (§ 14k FAO):

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business)
  • Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht
  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten
  • Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste
  • Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht
  • Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht
  • Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Neben den besonderen Kenntnissen innerhalb der aufgezählten Gebiete muss ein Fachanwalt für IT-Recht noch weitere theoretische und praktische Voraussetzungen mitbringen: Ein Fachanwalt für IT-Recht muss permanent Fortbildungen besuchen, um auf dem neusten Stand zu bleiben. Daher sind Fachanwälte immer auf dem Stand der aktuellen Rechtsprechung und passen sich somit dem rasanten Wachstum des Internets an.

Zum Beratungsansatz unserer Kanzlei

Die Fachanwaltschaft IT-Rechts ist neben den Rechtsgebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes, Urheber- und Medienrechts der 3. abschließende Fachanwaltstitel, der sich mit dem geistigen Eigentum befasst. Und hier kommen wir ins Spiel.

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Berlin und Hamburg wird bundesweit im Bereich des IT-Rechts tätig und ist sogleich auf die Bereiche des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheber- und Wettbewerbsrechts spezialisiert. Das Zusammenspiel aus rechtsgebietsübergreifenden Fachanwaltschaften ermöglicht es uns, unser Wissen konsequent und effektiv für unsere Mandanten einzusetzen. So konnten wir über Jahre hinweg gezielt individuelle Lösungsstrategien für unsere Mandanten entwickeln und positive Ergebnisse erzielen.

Herr Hämmerling ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht und für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor.

Frau von Leitner-Scharfenberg ist Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheber- und Medienrecht und zertifizierte Datenschutzbeauftragte.

Sie fühlen sich angesprochen? Dann rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung an oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter Schilderung Ihres Anliegens und unter Angabe einer Rückrufnummer.


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