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Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge: Welcher Straftatbestand liegt vor?

  • 2 Minuten Lesezeit
Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge: Welcher Straftatbestand liegt vor?

Ob absichtlich bei einer Kneipenschlägerei oder durch einen unachtsamen Moment im Straßenverkehr: Zu (fahrlässiger) Körperverletzung kann es von einem Moment auf den anderen kommen. Wie wird das Vergehen eingeordnet, wenn das Opfer in der Folge verstirbt? Welche Rolle Vorsatz und Fahrlässigkeit dabei spielen und wie diese sich auf das Strafmaß des Tötungsdelikts auswirken, erklärt dieser Ratgeber. 

Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge als Straftat möglich? 

Die Bezeichnung der „fahrlässigen Körperverletzung mit Todesfolge“ ist gesetzlich nicht verankert. Sie nennt allerdings Aspekte zweier unterschiedlicher Straftatbestände: nämlich die Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Strafgesetzbuch StGB) und die fahrlässige Tötung (§ 222 StGB). Welches Tötungsdelikt vorliegt, hängt von der Intention des Täters ab.  

Tatbestand: Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) 

Bei diesem Tötungsdelikt wird der Tod eines Menschen durch Fahrlässigkeit des Täters verursacht. Dieser beabsichtigt den Tod des Opfers nicht, er vernachlässigt jedoch die erforderliche Sorgfalt in einer Situation, in der eine Tatbestandsverwirklichung vorhersehbar ist. Der Täter müsste sich also aufgrund der Umstände des Risikos bewusst sein und dieses durch sorgfältiges Handeln vermeiden. Eine fahrlässige Tötung kann beispielsweise bei einem vom Täter verschuldeten Unfall im Straßenverkehr vorliegen, wenn das Opfer aufgrund der fahrlässigen Handlung des Täters verstirbt. 

Tatbestand: Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) 

Auch hier forciert der Täter zwar nicht den Tod des Opfers, er beabsichtigt jedoch die Körperverletzung. Er handelt also nicht fahrlässig, sondern mit Vorsatz der Körperverletzung. Um den Tatbestand zu erfüllen, muss zudem ein Zusammenhang zwischen der (vorsätzlichen) Körperverletzung und dem Tod des Opfers bestehen. Eine Körperverletzung mit Todesfolge kann beispielsweise vorliegen, wenn der Täter das Opfer in einer Schlägerei verletzt und es an diesen Verletzungen stirbt.  

Welchen Tatbestand erfüllt fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge? 

Es wird also in der Regel zwischen einem bedingten Vorsatz (Körperverletzung mit Todesfolge) und bewusster Fahrlässigkeit (fahrlässige Tötung) unterschieden. Eine fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge ist gesetzlich nicht definiert. Weil Vorsatz und Fahrlässigkeit im Widerspruch zueinander stehen, kann eine Tat nicht zugleich vorsätzlich und fahrlässig begangen werden. Inwiefern Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, muss immer im Einzelfall untersucht werden. 

Fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge: Strafmaß 

Für fahrlässige Tötung kann eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren verhängt werden. Körperverletzung mit Todesfolge wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft, in minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu erkennen. Ebenso wie über den Tatbestand muss auch über die zu verhängende Strafe im Einzelfall entschieden werden.  

Wie soll man als Beschuldigter eines Tötungsdelikts vorgehen? 

Wurden Sie eines Tötungsdelikts beschuldigt? Dann sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und unbedingt Hilfe eines auf Strafrecht spezialisierten Anwalts in Anspruch nehmen! Da die Beurteilung von Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz sowie die Entscheidung über das Strafmaß immer vom Einzelfall abhängt, ist eine kompetente rechtliche Unterstützung unersetzlich. Finden Sie jetzt den passenden Anwalt!  

(LES) 

Foto(s): ©Pixabay/MagnusGuenther

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