Fahrrad und MPU: was hat der EU -Führerschein damit zu tun?

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Heute geht es um das Thema Alkohol, Fahrrad und MPU.. Und vor allem um die Frage, was hat der EU -Führerschein mit alledem zu tun?

Zunächst geht es darum, was denn eine Fahrradfahrt unter Alkoholeinfluss mit der MPU (sog. „Idiotentest“) und dem EU-Führerschein zu tun haben.

Nicht selten erreichen uns Fälle, in denen grundsätzlich eine gute Absicht bestand, das Fahrrad zu nutzen. Und vielleicht kennen Sie das auch: Man hat einen schönen Abend geplant. Und da wahrscheinlich das eine oder andere Gläschen fließen werden, lässt man das Auto stehen. Da die öffentlichen Verkehrsmittel aber zu später Stunde kaum oder unregelmäßig fahren, wird das Fahrrad genommen.

Ein großer Fehler. Dazu bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 25.4.2022 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (AZ.: 11 Cs 21.2988), dass es sehr wohl rechtmäßig ist, dass der Fahrradfahrer, der mit über 1,6 Promille Fahrrad fuhr, wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt verurteilt wurde. Aber damit nicht genug. Im Anschluss ordnete die Fahrerlaubnisbehörde auch noch an, dass der Fahrradfahrer ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen habe.

Kann man in so einem Fall noch etwas tun, um doch wieder Pkw fahren zu können? Die Antwort lautet eindeutig: aber ja, auf jeden Fall! Hier das Stichwort „EU-Führerschein“. Bei legalem Erwerb darf damit in Deutschland wieder gefahren werden, auch ohne Ableisten der MPU. Lassen Sie sich dazu jedoch unbedingt von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten und ggf. gesetzlich vertreten, damit Ihnen keine Fehler unterlaufen.

Weitere Infos zum Thema finden Sie hier: 

https://www.ra-hartmann.de/fahrrad-und-mpu-was-hat-der-eu-fuehrerschein-damit-zu-tun-dr.-hartmann-partner.html

Foto(s): Henning Hartmann

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