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Sperrfrist Führerschein abwenden oder verkürzen: So geht’s

  • 8 Minuten Lesezeit
Sperrfrist Führerschein abwenden oder verkürzen: So geht’s
anwalt.de-Redaktion

Vielfahrer wissen: Wenn man zügig auf Deutschlands Straßen unterwegs ist, blitzt es auch. Und dann trudelt ein paar Tage später ein Foto ins Haus. Sind 8 Punkte in Flensburg erreicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen.  

Doch nicht nur ein prall gefülltes Punktekonto führt zum Verlust des Führerscheins. Auch wer angetrunken hinterm Steuer sitzt, gibt häufig zum letzten Mal Gas. 

Achtung, Verwechslungsgefahr: Fahrverbot vs. Führerscheinentzug

Des Führerscheins können Sie auf zwei Arten verlustig gehen. Zum einen kann dies aufgrund eines Fahrverbots geschehen und zum anderen aufgrund des Entzugs der Fahrerlaubnis.  

Das sind allerdings zwei völlig verschiedene Sanktionen: Beim Fahrverbot gibt man den Führerschein zwar ab, erhält ihn aber nach Ablauf des Fahrverbots zurück und kann sich wieder hinters Steuer setzen. Beim Entzug der Fahrerlaubnis hingegen ist der Führerschein weg. Das bedeutet, dass Sie die Fahrerlaubnis nicht mehr zurückbekommen, es sei denn, Sie beantragen sie erneut und bestehen die gegebenenfalls von der Fahrerlaubnisbehörde angeordneten Prüfungen.  

Fahrverbot bei Ordnungswidrigkeit

Ein Bußgeld und ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten drohen Ihnen nach der Bußgeldkatalog-Verordnung bei Ordnungswidrigkeiten. Wenn Sie zum Beispiel auf der Autobahn keine Rettungsgasse frei lassen und deswegen Einsatzfahrzeuge wie Rettungswagen behindern, müssen Sie den Führerschein für einen Monat abgeben. 

Fahrverbot bei Straftat

Als sogenannte Nebenstrafe droht Ihnen ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten. Das ist der Fall, wenn Sie wegen einer Straftat zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden und das Fahrverbot als Maßnahme zur Einwirkung erforderlich erscheint.  

Fahrerlaubnisentzug und Sperrfrist

Diese Maßnahmen können nicht gleichzeitig mit einem Fahrverbot ergehen. Die Fahrerlaubnis wird Ihnen dann entzogen, wenn Sie ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen sind. Die Ungeeignetheit ist also zwingende Voraussetzung für den Fahrerlaubnisentzug und wird bei Straftaten wie Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) sogar vermutet. Da der Entzug der Fahrerlaubnis eine endgültige Maßnahme darstellt, ist er im Vergleich zum Fahrverbot die härtere Sanktion.  

Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund einer Straftat (§ 69 StGB) wird stets auch eine Sperrfrist festgelegt (§ 69a StGB). Die Sperrfrist regelt, für welche Dauer, also wie lange, keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.  

In krassen Fällen wird der Fahrerlaubnisentzug für immer angeordnet. Dann können Sie nie wieder eine neue Fahrerlaubnis beantragen. In den meisten Fällen beträgt die Sperrfrist jedoch einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.  

Wer kann Ihnen den Führerschein wegnehmen?

Die Fahrerlaubnis kann Ihnen sowohl auf verwaltungsrechtlichem als auch auf strafrechtlichem Wege entzogen werden. Somit kann auch die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von verschiedenen Stellen angeordnet werden.  

Fahrerlaubnisentzug und Sperrfristanordnung durch Behörde

Nicht immer verlieren Sie die Fahrerlaubnis nur bei Straftaten. Auch andere Umstände können dazu führen, dass Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein wegnimmt und eine Sperrfrist anordnet. 

  • Entzug der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 5 StVG

Bei 8 Punkten oder mehr in Flensburg gelten Sie als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs. Als Folge dessen verlieren Sie die Fahrerlaubnis und müssen Ihren Führerschein nach der Sperrfrist neu beantragen. Wenn Sie also – wie eingangs erwähnt – häufig zu schnell gefahren sind und genügend Punkte in Flensburg gesammelt haben, droht Ihnen der Verlust der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist.

  • Entzug der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit oder mangelnder Befähigung zum Führen eines Fahrzeuges gem. §§ 3 StVG, 46 FeV

Auch andere Gesichtspunkte können dazu führen, dass Sie als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeuges gelten. Bei Demenz zum Beispiel ist die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr in Mitleidenschaft gezogen. Aber auch bei einer alkoholisierten Fahrt mit einem Fahrrad geht die Fahrerlaubnisbehörde davon aus, dass der Fahrradfahrer ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen, also auch Pkw, ist, und entzieht die Fahrerlaubnis. Eine Sperrfrist wird in diesem Fall jedoch nicht festgelegt (§ 3 Abs. 7 StVG).

Möchte die Fahrerlaubnisbehörde Ihren Führerschein haben? Oder ist es noch nicht so weit, aber Ihr Punktekonto schwillt bedrohlich an? Dann zögern Sie nicht und suchen sich auf anwalt.de den richtigen Anwalt für Flensburg Punkte!  

Fahrerlaubnisentzug und Sperrfrist durch Gericht

Aufgrund einer rechtswidrigen Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges wird Ihnen gemäß § 69 Strafgesetzbuch die Fahrerlaubnis entzogen und gemäß § 69a eine Sperrfrist angeordnet. Auch hierbei muss die Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeuges gegeben sein.  

Beide Maßnahmen, also sowohl Fahrerlaubnisentzug als auch die gleichzeitig angeordnete Sperrfrist, gehören zu den sogenannten Maßregeln der Besserung und Sicherung. Typische Beispiele für Straftaten, denen der Fahrerlaubnisentzug mit Sperrfristanordnung folgt, sind Trunkenheit im Verkehr, verbotenes Kraftfahrzeugrennen oder Körperverletzung mithilfe eines Fahrzeuges.  

Was bei Fahrerlaubnisentzug und Sperrfrist mit Ihrem Führerschein passiert

Ihren Führerschein müssen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abgeben. Er ist sowieso beim Entzug der Fahrerlaubnis ungültig. Die Gültigkeit kann er auch nicht mehr zurückerlangen. Der Fahrerlaubnisentzug ist endgültig! 

Wie Sie die Fahrerlaubnis nach Entzug und Sperrfrist zurückerhalten

Bei Fahrerlaubnisentzug wird die Sperrfrist angeordnet, die besagt, nach welcher Zeit Sie frühestens die Fahrerlaubnis wiedererlangen können. Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis geschieht aber ausschließlich durch Ihren eigenen Antrag und nicht automatisch durch Ablauf der Sperrfrist. 

Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis

Sie müssen einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, damit Sie einen neuen Führerschein erhalten können und nach Ablauf der Sperrfrist wieder fahren dürfen. Diesen Antrag können Sie aber frühstens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.  

Voraussetzungen für eine neue Fahrerlaubnis

  • Die Führerscheinprüfung müssen Sie in der Regel nicht noch einmal absolvieren. Im Einzelfall kann jedoch auch das angeordnet werden, zum Beispiel dann, wenn Ihre fahrerischen Fähigkeiten aufgrund einer langen Sperrzeit angezweifelt werden können. 

  • Eine ausreichende Sehkraft weisen Sie durch einen Sehtest einer anerkannten Prüfstelle nach. 

  • Sie müssen gegebenenfalls einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Jedenfalls ist dies dann notwendig, wenn Sie bei der Ersterteilung Ihrer Fahrerlaubnis nur an einem Kurs über Soforthilfemaßnahmen teilgenommen haben.  

  • Die Fahrerlaubnisbehörde kann bei Zweifeln an Ihrer Geeignetheit zum Führen von Fahrzeugen unter anderem folgende Maßnahmen anordnen:  

    • ärztliches Gutachten  

    • medizinisch-psychologisches Gutachten, umgangssprachlich auch Idiotentest genannt 

Worauf Sie achten müssen, wenn Sie eine neue Fahrerlaubnis haben

Wenn wieder ein Führerschein in Ihrem Portemonnaie steckt, können Sie ganz normal am Straßenverkehr teilnehmen.  

Aber Vorsicht: Wiederholungstäter werden härter bestraft. Also Finger weg vom Alkohol oder anderen Drogen, vor allem, wenn Sie ein Fahrzeug führen. Halten Sie sich an die erlaubte Geschwindigkeit. Fahren Sie vorschriftsgemäß, und verhalten Sie sich stets vorschriftsgemäß. Auch eine erneute Sperrfrist fällt länger aus. 

Wie Sie die Sperrfrist abwenden können

Am besten kommt es erst gar nicht zu einem Fahrerlaubnisentzug mit Sperrfrist und Sie behalten Ihren Führerschein. Ihre Chancen hierfür stehen insbesondere in folgenden Fällen nicht schlecht:  

  • Gerade im Bereich von Vergehen wie Trunkenheitsfahrten ist die wenig bekannte Vorschrift des § 153a StPO eine gute Möglichkeit, dem Fahrerlaubnisentzug entgegenzusteuern. Gemäß dieser Norm kann eine Verfahrenseinstellung bewirkt werden: Die Staatsanwaltschaft kann mit Zustimmung des zuständigen Gerichts von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen, wenn Sie an einem Fahreignungsseminar nach § 4a StVG teilnehmen. Die Teilnahme an einem Fahreignungs- oder Aufbauseminar wird als Auflage oder Weisung der Staatsanwaltschaft ausgestaltet. Wenden Sie sich an einen erfahrenen Verteidiger, um Ihre Chance auf eine Verfahrenseinstellung zu erhöhen. Sie finden den richtigen Anwalt für Verkehrsstrafrecht auf anwalt.de. 

  • Doch auch in dem Fall, dass das Verfahren gegen Sie eröffnet wird und Ihre Verurteilung erwartbar ist, kann die Teilnahme an verkehrspsychologischen Maßnahmen dazu führen, dass die Vermutung für die Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen angegriffen werden kann. Die Ungeeignetheit ist – wie Sie nunmehr wissen – schließlich Voraussetzung für den Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer Sperrfrist. Eine Teilnahme an solchen Maßnahmen wird jedenfalls bei der Prüfung, ob die Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen vorliegt oder nicht, berücksichtigt und kann insbesondere bei langer Verfahrensdauer zum nachträglichen Wegfall der Ungeeignetheit führen, was wiederum zur Folge hat, dass Ihnen die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden darf. Dies muss aber unter Beweis gestellt werden, worauf ein guter Strafverteidiger achten wird. Sie sollten sich also unbedingt an einen guten Verteidiger wenden, damit die richtige Verteidigungsstrategie Ihren Führerschein rettet. Ihren Anwalt für Verkehrsstrafrecht finden Sie bei uns.  

Wie Sie die Sperrfrist verkürzen können

Nicht immer können Sie dem Fahrerlaubnisentzug und der Sperrfristanordnung entgehen. Dies gilt insbesondere bei schwerwiegenden Delikten. Allerdings holt ein guter Strafverteidiger das Bestmögliche für Sie heraus, also eine möglichst kurze Sperrfrist. Finden Sie Ihren Anwalt für Verkehrsstrafrecht bei anwalt.de. 

Wenn Ihre Fahrerlaubnis entzogen und damit auch eine Sperrfrist angeordnet wurde, können Sie sich allerdings um eine Sperrfristverkürzung bemühen. Das Gericht kann nämlich die angeordnete Sperre für die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis vorzeitig aufheben, wenn sich ein Grund zu der Annahme ergibt, dass Sie zum Führen von Fahrzeugen nicht mehr ungeeignet sind. Dies ist frühstens nach 3 Monaten Sperre der Fall, § 69a Abs. 7 StGB.  

Werden Sie also aktiv! Tun Sie etwas dafür, dass Sie wieder als zum Führen von Fahrzeugen geeignet gelten. Laut obergerichtlicher Rechtsprechung müssen Sie dem Gericht erhebliche und neue Tatsachen vortragen können, die dazu führen, dass das Gericht Sie nunmehr für geeignet hält. Sie sollten hierzu an Nachschulungen, an verkehrspsychologischen Aufbaukursen oder Verkehrstherapien teilnehmen und bei der Prüfung Ihrer Geeignetheit zum Führen von Fahrzeugen bei Gericht nachweisen können, dass Sie nunmehr risikobewusster sind und Ihre Einstellungen und Handlungen geändert haben.  

Die Verkürzung der Sperrzeit tritt aber nicht automatisch ein, weil Sie an einem Seminar teilgenommen, Ihre Einstellung geändert haben und sich nunmehr geeignet fühlen. Sie müssen schon einen Antrag zur Aufhebung der Sperre stellen, und zwar beim Gericht, denn dieses entscheidet über die Aufhebung.  

Ein guter Verteidiger wird Ihnen geeignete Maßnahmen aufzeigen: Lassen Sie sich schnellstmöglich beraten und vertreten, um die Sperrfrist zu verkürzen. Finden Sie den richtigen Anwalt für Verkehrsstrafrecht auf anwalt.de. Wenn das Gericht die Sperrzeit aufhebt, dürfen Sie im Anschluss den Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.  

(ANZ) 

Foto(s): ©AdobeStock/blende11.photo

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