Fahrradunfall: Schadensersatz und Schmerzensgeld beim behaupteten Spurwechsel

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In der anwaltlichen Verkehrsunfallregulierung lässt sich der Unfallverlauf nicht immer beweissicher aufklären. Dieser Beitrag zeigt auf, wie sich die jeweilige Beweislage auf die Schadensregulierungspraxis auswirkt.

Der Fall zum Thema Fahrradunfall:

Frau Susanne R.* befuhr mit Ihrem Fahrrad die in Berlin Steglitz gelegene Birkbuschstraße in Fahrtrichtung Schützenstraße um nach links in den Kühlebornweg abzubiegen. Hierbei hatte sie den linken Arm weit von sich ausgestreckt um den Abbiegevorgang anzukündigen. Plötzlich und unerwartet wurde sie von einem Pkw links angefahren und stürzte zu Boden. Hierbei verletzte sie sich am Kopf und zog sich u.a. eine schmerzhafte Rippenprellung zu und begab sich in ärztliche Behandlung. Ein Krankenhausaufenthalt war glücklicherweise nicht nötig.

Merkwürdig aber nicht ungewöhnlich: Das gegen die Mandantin eingeleitete Bußgeldverfahren wurde ausweislich rund 10 Wochen später eingestellt. Der amtlichen Ermittlungsakte ließ sich entnehmen, dass der Unfallverlauf nicht aufzuklären ist. Bedauerlicherweise standen neutrale Zeugen zum Unfallhergang nicht zur Verfügung. Der Autofahrer wurde nicht belangt. Eine Logik die sich einem nicht immer erschließt – aber gängige Praxis!

Die anwaltliche Beratungspraxis bei einem Fahrradunfall:

Insbesondere dann, wenn tatneutrale Zeugen nicht zur Verfügung stehen, kommt es in der Schadensregulierung zu einer hälftigen Schadensteilung. Gerade sogenannte Spurwechselfälle sind hierfür ein gutes Beispiel. Mit anderen Worten trägt jede Seite 50 % der oft wechselseitig angemeldeten Schadensersatzpositionen. Dies ist für die Geschädigten oft unbefriedigend, lässt sich aber aufgrund der oft unzureichenden Beweissituation nicht ändern. Unerlässlich ist die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte. Auf Antrag wird diese dem Rechtsanwalt übersandt. Dies kann ganz erheblich Zeit in Anspruch nehmen. Nach Akteneinsicht durch alle Beteiligten nimmt die Schadensregulierung Fahrt auf.

Eine Rechtsschutzversicherung kann einem in derartigen Fällen das Kostenrisiko abnehmen. Sie Stiftung Warentest beurteilt die Verkehrsrechtsschutzversicherung als sinnvoll.

Expertentipp:

  1. Sichern Sie die Unfallstell und fertigen Sie unbedingt Fotos von der Unfallstelle
  2. Fertigen Sie eine Unfallskizze solange die Erinnerung an den Unfall noch frisch ist
  3. Sprechen Sie andere Verkehrsteilnehmer aktiv an, ob sie sich als Unfallzeugen zur Verfügung stellen.
  4. Machen Sie im Zweifel gegenüber der Polizei von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
  5. Holen Sie eine anwaltliche Einschätzung über die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ein.

*Name wurde geändert

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefonnummer neben diesem Rechtstipp. ✩ Kontaktieren Sie uns über unsere Website. Wir helfen Ihnen gerne weiter!


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