Falscher negativer Schufa-Eintrag trotz Restschuldbefreiung? Fachanwalt informiert

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Oftmals kann der Schufa Holding AG, eine der führenden deutschen Wirtschaftsauskunfteien, ein Fehler unterlaufen. Zum Beispiel, dass Daten und Ereignisse übersehen oder nicht gespeichert werden. Dies kann zu unnötigen Schwierigkeiten des Schuldners führen: Weiterhin bestehen Probleme bei der Abwicklung von Handy- oder Leasingverträgen, aber auch Ratenzahlungen.

Häufig kommt es in Fällen der Privatinsolvenz zu Missverständnissen zwischen Schuldner und Schufa. Sofern einem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt wird, können keine Forderungen mehr von Gläubigern durchgesetzt werden. Obwohl diese nicht mehr durchsetzbar sind, bedeutet das nicht, dass sie nicht existent sind, sodass die Forderung weiterhin in der Kartei des Schuldners fortbesteht und für einen Negativeintrag sorgt. Der Gesetzgeber hat hierfür festgelegt, dass die Forderung beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Restschuldbefreiung erteilt wurde, drei Jahre lang gespeichert wird.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz muss die Schufa nach Ablauf des dritten Jahres den negativen Eintrag löschen. Da vermutlich eine automatisierte Datenverarbeitung vorliegt, können häufig relevante Ereignisse übersehen werden – wie eben auch der Ablauf einer Forderung nach Erteilung der Restschuldbefreiung.

Rechtliche Möglichkeiten

Betroffene Verbraucher mit negativem Schufa-Eintrag sollten in diesem Fall rechtzeitig anwaltlichen Rat hinzuziehen und dies prüfen lassen. Oftmals lässt sich das Problem außergerichtlich lösen, sodass Unternehmen eigenständig Negativeinträge widerrufen.

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