Familienrecht – Was passiert genau am Tag der Scheidung?

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Kurz vor dem Scheidungstermin möchten die meisten Mandanten wissen, was an diesem Tag im Familiengericht genau passiert.

Das Trennungsjahr war abgelaufen, der Scheidungsantrag wurde eingereicht. Und nun, in der Regel etwa sechs Monate nach Einreichung des Scheidungsantrages, steht Ihr Scheidungstermin an. Der Termin wurde gerichtlich festgelegt und Ihnen persönlich durch eine Postzustellungsurkunde bekannt gegeben.

Angesichts des genauen Scheidungstermins wird den meisten ehemaligen Partnern noch einmal etwas mulmig zumute – nun ist es also soweit. Ich nehme mir immer vor dem Termin die Zeit, meinen Mandanten, die ich über Monate begleitet habe, zu erläutern, was im Scheidungstermin genau passiert.

Und genau das beschreibe ich Ihnen jetzt hier:

Aus der Terminsladung ergeben sich der Tag, der Ort, die Uhrzeit und der Raum im Gericht, in dem Ihre Ehescheidung verhandelt und vollzogen werden wird.

Sie erscheinen pünktlich zum Termin.

Am Eingang zum Gericht werden Sie aus Sicherheitsgründen gescannt. Manchmal sind bestimmte Gegenstände abzugeben, die man sich nach Verhandlungsschluss wieder abholt. Nun suchen Sie an Hand Ihrer Ladung Ihren Gerichtssaal.

Ihre Anwältin erwartet Sie bereits. Ich treffe mich sehr gerne mit meinen Mandanten eine halbe Stunde vor dem Scheidungstermin im Café gegenüber. Das baut Aufgeregtheit ab und gibt vielen Mandanten Sicherheit.

Vor dem Gerichtssaal trifft man auf die Gegenseite, mithin auf den Ex-Partner, und soweit dieser anwaltlich vertreten ist, auf dessen Rechtsanwalt/in. Ich persönlich finde es angebracht, dass sich alle Beteiligten vor Verhandlungsbeginn möglichst durch einen kurzen Handschlag begrüßen.

Im Gerichtssaal legen die Anwälte ihre Roben an. Sodann nimmt die Antragstellerseite aus dem Blickwinkel des Gerichts die Plätze links ein. Dann weiß das Gericht, ohne dies weiter prüfen zu müssen, dass links die Antragstellerseite Platz genommen hat und auch als solche anzusprechen ist.

Das Gericht ruft sodann das Verfahren mit Nennung des Aktenzeichens auf und stellt die Anwesenheit und Vollzähligkeit aller Beteiligten fest. Ohne persönliche Anwesenheit beider Ex-Partner wird die Ehescheidung nicht vollzogen!

Meist bittet das Gericht nun um die kurze Einsichtnahme in die Pässe der Ex-Partner. Den Pass daher bitte, insbesondere bei Scheidungen von Partnern mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten, unabdingbar im Scheidungstermin dabei haben!

Die sachliche Zuständigkeit der Richter und Richterinnen vor Ort für Ihr Eheverfahren richtet sich nach dem Buchstaben des Nachnamens der Antragstellerseite.

Der Vorsitzende Richter/die Vorsitzende Richterin verliest sodann die wichtigsten Sachstandsdaten aus dem Scheidungsantrag, mithin Ihre persönlichen Daten und das Datum der Heirat. Sodann wird das im Antrag angegebene Datum der Trennung überprüft.

Da vor Einreichung eines Scheidungsantrages in der Regel das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr eingehalten werden muss, fragen die aller meisten Familienrichter hier ganz genau nach. Der Wahrheitsgehalt des Trennungsdatums wird regelmäßig überprüft, in dem die Parteien aufgefordert werden, den Tag der Trennung aus ihrer jeweiligen Sicht kurz zu schildern. Ist die Trennung von Tisch und Bett nach übereinstimmenden Aussagen der Ex-Partner vor mehr als 12 Monaten erfolgt, ist das gesetzliche Trennungsjahr eingehalten.

Sodann geht das Gericht zum ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Thema Versorgungsausgleich über, der auch als Rentenausgleich bezeichnet und im Rahmen dessen geregelt wird, welche Partei der anderen Partei im Rentenalter ggf. Rentenansprüche abzutreten hat.

Die gesamte Verhandlung wird gerichtsseits auf Band diktiert. Soweit die Parteien nun keine anderweitigen streitigen Rechtsfragen verhandelt wissen möchten oder über bestimmte Rechtspositionen einen Vergleich abschließen, wird den Parteien das gerichtliche Diktat laut vorgespielt und seitens des Vorsitzenden Richters um allseitige inhaltliche Richtigkeit und Genehmigung gebeten.

Liegt diese Genehmigung vor, bittet das Gericht sodann alle Anwesenden, sich zu erheben und verkündet „im Namen des Volkes”, das „die Ehe der Parteien hiermit geschieden ist”. Das ist für meine Mandantschaft und damit auch für mich immer wieder ein besonderer Moment!

Für meine Mandanten, die ich viele Monate rechtlich und menschlich begleiten durfte, bedeutet der Tag der Scheidung das Abschließen mit der Vergangenheit und der Beginn eines neuen Lebensabschnitts …

Ihre Familienrechtsanwältin Christine Schönburg aus Offenbach am Main


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