FAQ zu Widerrufsbelehrung, Vorfälligkeitsentschädigung, Kreditbearbeitungsgebühren, Darlehensvertrag

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Die aktuell günstigen Zinsen lassen bei Kreditnehmern häufig die Frage nach einer möglichen Umschuldung zu besseren Konditionen aufkommen. Eine solche lohnt sich aber meist dann nicht, wenn teure Vorfälligkeitsentschädigungen für die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens fällig werden. Anderen Kreditnehmern steht unter Umständen vor Ablauf des Kreditvertrages die Restsumme zur Tilgung schon vor Ende der Kreditlaufzeit zur Verfügung. Auch hier verlangt die Bank im Regelfall eine Vorfälligkeitsentschädigung für eine vorzeitige Rückzahlung.

I. Vermeidung der Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung kann vermieden werden, wenn es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt und die bei Abschluss des Darlehensvertrages von der Bank verwendete Widerrufsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. Die kurze Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen, bevor eine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt ist, sodass in diesem Fall der Darlehensvertrag auch heute noch widerrufen werden kann. Wird der Darlehensvertrag widerrufen, entfällt der Anspruch der Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, da der Vertrag rückabgewickelt wird.

II. Zusatzvorteil: Anspruch auf Zinsen für Tilgungen gegenüber der Bank

Im Falle des wirksamen Widerrufs hat die Bank nicht nur keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung mehr. Der Darlehensnehmer hat nun in der Regel auch einen Anspruch gegen die Bank auf Zinsen für die bezahlten Darlehensraten. Mithin reduziert sich infolge des Widerrufs auch die Zinslast aus dem Darlehen für die tatsächliche Laufzeit. Gerade bei längeren Laufzeiten von Krediten können hier ganz erhebliche Zinsansprüche zugunsten des Kreditnehmers entstehen.

III. Wann ist die Widerrufsbelehrung falsch?

Nach Prüfungen von Verbraucherzentralen sind bis zu 80 % der verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Damit bestehen statistisch gesehen gute Chancen, dass auch die in Ihrem Falle verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Insbesondere sind Widerrufsbelehrungen aus den Jahren 2002 bis 2010 betroffen. Einige Fehler sind evident, andere erfordern eine genauere Prüfung. Die Widerrufsbelehrung ist beispielsweise immer dann fehlerhaft, wenn es für den Darlehensnehmer unklar bleibt, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Fehlerhaft kann die Widerrufsbelehrung auch dann sein, wenn sie bei einem sogenannten verbundenen Vertrag, beispielsweise bei einer oft mit dem Darlehensvertrag abgeschlossenen Restschuldversicherung, nicht auf die besonderen Widerrufsfolgen bei verbundenen Verträgen hinweist. Im Ergebnis sind die Möglichkeiten vielfältig, wann eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt. Eine genaue Prüfung des Einzelfalles ist unerlässlich.

IV. Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühren

Unabhängig von der verwendeten Widerrufsbelehrung können von den Banken erhobene Kreditbearbeitungsgebühren zurückgefordert werden. Dass diese unzulässig sind, hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 13.05.2014 (Aktenzeichen: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) entschieden. Auch wenn die Banken sich teilweise auf eine Verjährung berufen, ist in vielen Fällen eine solche nach unserer Einschätzung nicht eingetreten. Mit einer solchen ablehnenden Antwort sollten sich Kreditnehmer daher nicht zufriedengeben, sondern ihre Ansprüche überprüfen lassen.

V. Ist die Einschaltung eines Anwaltes notwendig?

Aus der Erfahrung zeigt sich, dass Banken auf Widerrufserklärungen und Rückforderungsverlangen von Kunden die keinen Rechtsanwalt beauftragt haben, oftmals ablehnend reagieren, ganz offensichtlich in der Hoffnung, der Kunde werde sich mit der ablehnenden Antwort zufriedengeben und seine Ansprüche nicht weiter verfolgen. Erst die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsbeistandes, der mit der Bank auf „Augenhöhe“ verhandelt, führt in vielen Fällen zum Erfolg. In den meisten Fällen lassen sich bei begründeten Ansprüchen außergerichtliche Einigungen erzielen. Notfalls ist aber auch eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche möglich. Gerne beraten wir auch Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten zur Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigungen und der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte, mit Sitz in der Bankenmetropole Frankfurt am Main, ist spezialisiert auf die Durchsetzung der Rechte von Bankkunden und Kapitalanlegern. Nehmen Sie, völlig unverbindlich, Kontakt zu uns auf.

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