Fareds Abmahnung wegen Instagram erhalten? Kostenlose Ersteinschätzung nutzen!

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Aktuell berichten wir erneut über Abmahnungen der Rechtsanwälte Fareds, welche unserer Kanzlei vorgelegt wurden. Wir vertreten seit einigen Jahren hunderte Mandanten, die Abmahnungen der Kanzlei Fareds erhalten haben. Wenn Sie eine Abmahnung von Fareds Rechtsanwälten erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Aktuell versendet Fareds Abmahnungen an Instagram-Nutzer. Die uns vorliegende Abmahnung wird im Namen der Dachs Deutschland ausgesprochen. Darüber hinaus werden Abmahnungen im Namen der Firma mynelli ausgesprochen. Die Abmahnungen richten sich an Influencer, die auf Instagram tätig sind. Die Abmahnung von Influencern hat in letzter Zeit erheblich zugenommen. In diesem Artikel geben wir Ihnen nützliche Tipps, wie Sie als Instagram-Nutzer auf die Abmahnung reagieren können

Vorwurf Schleichwerbung: Was ist dran?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung der Kanzlei Fareds und der Dachs Deutschland ist der Vorwurf, der Nutzer eines Instagram Accounts habe als Influencer unerlaubte Schleichwerbung betrieben. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 20.000 € verlangt.

Der Vorwurf, welchen die Kanzlei Fareds den Influencern und Instagram-Nutzern macht, lautet, dass kommerzielle Kommunikation bzw. geschäftliche Handlungen nicht als solche gekennzeichnet wurde. Fareds Rechtsanwälte werfen dem betroffenen Instagram-Nutzer vor, dass es für den Betrachter nicht ersichtlich sei, dass es sich eigentlich um Werbung handelt.

Aus rechtlicher Sicht ist dabei auf folgende Rechtslage hinzuweisen: Nach § 6 TMG muss kommerzielle Kommunikation eines Dienstleisters auch als kommerzielle Kommunikation erkennbar sein. Hinzu kommt, dass es nach § 5a UWG eine unterlautere wettbewerbswidrige Handlung darstellt, wenn der kommerzielle Zweck einer Handlung nicht kenntlich gemacht wird.

Entscheidend ist daher immer, ob der Beitrag oder die Aktivitäten auf Instagram die Voraussetzungen einer kommerziellen Kommunikation erfüllen. Aus Sicht von Fareds ist dies dann der Fall, wenn es sich um Direktmarketing, Sponsoring, Öffentlichkeitsarbeit und/oder Selbstdarstellung und Imagepflege handelt und eine direkt oder mindestens mittelbare Förderungsabsicht eigener oder fremder Geschäftsinteressen besteht.

Auch die Rechtsprechung gibt hier eine klare Linie vor. So hat das Kammergericht Berlin entschieden (KG, Beschluss vom 11.10.2017 – 5 W 221/17 (Leitsatz):

„Wer in seinem Instagram-Auftritt Modeartikel und Kosmetika präsentiert, hierbei „sprechende“ Links unmittelbar zu Internetauftritten der betreffenden Unternehmen setzt und dafür nach Lage der Dinge Entgelte oder sonstige Vorteile, wie z. B. Rabatte oder Zugaben, erhält (wie etwa auch die kostenlose Überlassung der präsentierten Produkte), kann lauterkeitsrechtlich dazu verpflichtet sein, den kommerziellen Zweck in dem Auftritt ausreichend kenntlich zu machen.

Entbehrlich ist eine Kennzeichnung des kommerziellen Zwecks nur dann, wenn dieser auf den ersten Blick und ohne jeden Zweifel erkennbar ist. Es genügt nicht, wenn der durchschnittliche Leser erst nach einer analysierenden Lektüre des Beitrags dessen werbliche Wirkung erkennt. Denn das schließt nicht aus, dass der Leser dem Beitrag in Verkennung des Umstands, dass es sich um Werbung handelt, eingehendere Beachtung schenkt (Vgl. KG Beschl. v. 11.10.2017 – 5 W 221/17).

Eine ähnliche Entscheidung hat das Landgericht Hagen getroffen:

Danach verstößt ein Influencer mit den bei Instagram ins Netz gestellten Bildern, bei denen Produkte gewerblicher Unternehmen mit einem Link zu deren Homepage versehen sind und dem danebenstehenden Text ohne Kenntlichmachung, dass es sich insoweit um Werbung handelt, gegen § 5a Abs. 6 UWG.

Das Landgericht hat zudem deutlich gemacht, dass ein Nichtkenntlichmachen des kommerziellen Zwecks eines Instagram-Posts dann vorliege, wenn das äußere Erscheinungsbild der geschäftlichen Handlung so gestaltet wird, dass die Follower den kommerziellen Zweck nicht klar und eindeutig erkennen können. (Vgl. LG Hagen, Urteil vom 13.9.2017 – 23 O 30/17).

Wann liegt also eine kommerzielle Kommunikation bei Instagram vor?

Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist entscheidend, ob eine geschäftliche Handlung gegeben ist. Handlung ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG u. a. jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens vor einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes von Waren objektiv zusammenhängt. Die Rechtsprechung geht dabei davon aus, dass es sich bei Äußerungen auf Instagram dann um geschäftliche Handlungen und kommerzielle Kommunikation handelt, wenn der Influencer für seine Aktivitäten Entgelte oder sonstige Vorteile, wie z. B. Rabatte oder Zugaben, erhält und sei es auch nur durch kostenlose Überlassung der präsentierten Produkte (vgl. KG, Beschluss vom 11.10.2017 – 5 W 221/17). 

Richtig auf die Abmahnung von Fareds reagieren – typische Fehler vermeiden!

Wenn Sie eine Abmahnung von Fareds und Dachs Deutschland oder anderen Unternehmen erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung nutzen. Abgemahnte sollte typische Fehler bei der Reaktion auf die Abmahnung unbedingt vermeiden. 

Wir raten betroffenen Influencern nachfolgende Tipps zu beachten:

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung und zum Wettbewerbsrecht finden Sie hier: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/wettbewerbsrecht/

Unsere Leistung im Wettbewerbsrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit im Wettbewerbsrecht und Markenrecht zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. 

Wir haben bereits mehrfach über die Abmahnungen der Kanzlei Fareds berichtet und vertreten seit einigen Jahren betroffene Mandanten:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kanzlei-fareds-nimmt-ueberraschend-klage-zurueck_037823.html

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