Filesharing-Abmahnung: Alles neu bei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?

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Bei der noch relativ jungen, bereits aber wegen vieler Filesharing-Abmahnungen bekannten Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH des Dr. Bernd Fleischer aus Hamburg hat sich zum neuen Jahr 2011 offenbar einiges getan. So ist Dr. Fleischer mit FAREDS von der Spaldingstraße an die Steinstraße umgezogen. Auch wurde die Anzahl der FAREDS-Rechtsanwälte laut der FAREDS-website kürzlich um die Rechtsanwälte Dr. Jens Holscher, Christian Neef und Carina Tolle sowie den Diplom-Kaufmann Jan Daniel Witten aufgestockt.

Die Geschäfte laufen offenbar gut.

So liegen uns nunmehr Abmahnungen durch FAREDS für die MIG Film GmbH vor. Die MIG Film GmbH wurde bislang von der Kanzlei BaumgartenBrandt aus Berlin vertreten.

Papierknappheit?

Schließlich verschickt FAREDS die Abmahnungen aus den bereits bekannten Versatzstücken nunmehr, sehr leseunfreundlich, beidseitig bedruckt. Bislang kamen die FAREDS-Abmahnungen einseitig bedruckt. FAREDS hat sich hier offenbar leider einigen anderen Abmahn-Kanzleien angeschlossen, die ebenfalls sehr leseunfreundlich, beidseitig bedrucken. Ob von FAREDS hier Papier und/oder Porto gespart werden soll, kann wohl nur Dr. Fleischer selbst beantworten.

Immerhin werden jetzt aber individuelle Vollmachten und Ablichtungen der Verkaufsverpackungen betroffener Werke mitgeliefert, um Bevollmächtigung und Rechteinhaberschaft nachzuweisen.

Was ist erlaubt?

Viele Nutzer von Tauschbörsen sind der Auffassung, Vervielfältigungen von Musikwerken zu nicht kommerziellen Zwecken in Internettauschbörsen seien vom Recht zur Privatkopie gedeckt. Das Herstellen einer Privatkopie ist in der Tat gem. § 53 Abs. 1 UrhG erlaubt. Dies gilt jedoch nicht, wenn ersichtlich ist, dass die Kopie aus einer illegalen Quelle stammt. Die bloße Tatsache, dass eine Datei in einer Tauschbörse angeboten wurde, mag zwar allein noch nicht für die Annahme einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage ausreichen. Beim Filesharing über P2P ist es jedoch häufig so, dass die heruntergeladene Datei auch automatisch an andere Nutzer des Netzwerks weiter verteilt wird. Und hier kann nun jedenfalls nicht mehr von einer Privatkopie gesprochen werden, da die Datei einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Handelt es sich bei der Datei um ein urheberrechtlich geschütztes Werk, stellt dieses Weiterverteilen einen Eingriff in die Verwertungsrechte des jeweiligen Rechteinhabers dar.

Abmahnung erhalten? Lassen Sie sich beraten!

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben lautet die erste Regel: Keine Panik! Lesen das Schreiben sorgfältig und achten Sie auf Ihnen ggf. gesetzte Fristen. Diese sind meist bewusst sehr kurz bemessen. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht, aber lassen Sie sich auch nicht unter Druck setzen. Ob eine Abmahnung berechtigt ist, muss im Einzelfall festgestellt werden. Ein fachkundiger Anwalt kann Ihnen hier Auskunft geben und Ihnen bei evtl. notwendigen weiteren Schritten zur Seite stehen. Üblicherweise ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Es ist jedoch meist nicht zu empfehlen, diese einfach zu unterschreiben. Vorgegebene Unterlassungserklärungen der Gegenseite sind aus nachvollziehbaren Gründen zugunsten des Abmahnenden oft sehr weit gefasst. Sie sollten überblicken können, was Sie mit Ihrer Unterschrift erklären, sprich, mit welchen Verhalten sie eine Vertragsstrafe auslösen. Sofern notwendig, kann ein spezialisierter Anwalt auch eine angemessene, modifizierte Unterlassungserklärung für Sie entwerfen.

Wir helfen, schnell, bundesweit, verlässlich, günstig!

Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit jeder Abmahnung und formulieren ggf. auch eine angemessene, modifizierte Unterlassungserklärung, mit der Sie sich nicht mehr als nötig verpflichten.

Wenn wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir die vollständige Abmahnung inkl. alle Anlagen, gerne auch per Fax (040/41167626) oder Email / pdf (info (at) ipcl-rieck.de) sowie eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht und Ihre vollständigen Kontaktdaten. Wir prüfen dann, ob wir für Sie tätig werden können und melden uns bei Ihnen. Selbstverständlich informieren wir Sie vorab gerne über die Kosten unserer Dienstleistung für Sie.


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