Filesharing-Abmahnung Anwaltskanzlei Kruse Dortmund für Monolit GmbH (nach russischem Recht)

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Im Rahmen eines Beratungsmandats ist uns eine Abmahnung der Kanzlei Kruse datiert vom 29.09.2010 aus Dortmund vorgelegt worden.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Gluhar v. Kino", an dem die russische Firma Monolit die Verwertungsrechte inne hat. Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte vorgenanntes Filmwerk zum Download angeboten zu haben. Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein „Vergleichsbetrag" in Höhe von 980, 00 € gefordert.

Neben der rechtlichen Auffassung, dass der genannte Vergleichsbetrag für das streitgegenständliche Werk als zu hoch erscheint, sollte die Abmahnung dennoch ernst genommen werden. Auch wenn in der Abmahnung gefordert wird, die anliegende Unterlassungserklärung abzugeben, sind Sie dazu selbstverständlich keinesfalls verpflichtet. Die anliegende Unterlassungserklärung ist eindeutig als nachteilig zu bewerten, so dass eine Unterlassungserklärung in modifizierter Form abgegeben werden sollte. Vor einschlägigen Internetforen muss gewarnt werden, in denen „Musterklärungen" angeboten werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte vor der Abgabe der Erklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden, da es insbesondere auch immer auf den Einzellfall ankommt.

Wichtig ist zunächst, dass Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung grundsätzlich nicht einschüchtern lassen, die Angelegenheit versuchen sachlich zu betrachten und zunächst untersuchen, ob der Verstoß überhaupt zutreffen kann.Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf! Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder in Einzelfällen auch ganz abgewehrt werden. Denn unabhängig von den vorgetragenen Anspruchsgründen der Abmahnung gelten folgende allgemeine Verhaltensregeln:

1. Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen.

2. Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.

3. Unterzeichnen Sie die in den meisten Fällen beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.

4. Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Abmahnanwalt auf, weder telefonisch noch schriftlich, da dies weitere Gebühren auslösen könnte. Bleiben Sie jedoch auf gar keinen Fall untätig!

5. Holen Sie rechtlichen Rat ein! Lassen Sie sich beraten. Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter den Adressen www.kanzlei-heidicker.de oder www.kanzlei-filesharing.de

Wir vertreten bundesweit!


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