Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller für Info Pictures GmbH „Decoder"

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Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller verschickt aktuell Abmahnungen für die Firma Info Pictures GmbH. Konkret geht es in der Abmahnung um das Werk „Decoder - Die 7. Generation".

Wir können zunächst davor warnen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen, da diese ein Schuldeingeständnis darstellt. Vielmehr sollte man eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung formulieren. Eine modifizierte Unterlassungserklärung verhindert, dass der Rechteinhaber etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich durchsetzen kann. Dies ist nämlich mit ganz erheblichen Mehrkosten verbunden. Eine modifizierte Unterlassungserklärung sagt zudem nichts darüber aus, ob der Vorwurf zutrifft oder nicht - sie stellt also kein Schuldeingeständnis dar.

Was die geforderten Kosten angeht, kommt es stets auf den Einzelfall an, ob diese gerechtfertigt sind. Ein erfahrender Anwalt wird Ihnen aber in jedem Falle dabei helfen können, die geforderten Kosten jedenfalls deutlich zu reduzieren. In vielen Fällen kann eine vollständige Zahlungsverweigerung auch Sinn machen und erfolgversprechend sein. Die Rechtsanwaltskanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte hilft Ihnen gerne, wenn Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter erhalten haben. Wir haben die Erfahrung aus vielen, vielen Filesharing-Abmahnungen.

Sie können uns jederzeit telefonisch unter 0221-78952980 erreichen. Eine Ersteinschätzung ist dabei kostenfrei. Ferner übernehme nwir die Verteidigung gegen die Abmahnung zu einem Festpreis in Höhe von 179 Euro inkl. 19 % Mwst.


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