Filesharing Abmahnung der Kanzlei Rasch aus Hamburg für die Universal Music GmbH

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Im Rahmen eines Beratungsmandates ist uns eine Abmahnung der Kanzlei Rasch datiert vom 21.09.2010 aus Hamburg vorgelegt worden. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Grosse Freiheit" der derzeit sehr aktuellen Künstlergruppe „Unheilig" zu Lasten der Universal Music GmbH. Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das Musikalbum der vorgenannten Künstler zum Download angeboten zu haben. Bereits in der näheren Vergangenheit sind uns Abmahnungen der Universal GmbH vorgelegt worden, in denen einzelne Lieder der vorgenannten Künstlergruppe abgemahnt wurden. Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein „Vergleichsbetrag" in Höhe von 1200,00 € gefordert.

Zunächst muss vor der voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung eindringlich gewarnt werden. Neben der Tatsache, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung der Verstoß anerkannt wird, erscheint die Erklärung je nach Einzelfall möglicherweise als zu weit gefasst.

Auch die in der Unterlassungserklärung angesetzte Vertragsstrafe erscheint mit 5001,00 € unangemessen hoch. Die Unterlassungserklärung sollte daher von einem im Urheberrecht versierten Anwalt abgeändert werden, möglicherweise nach dem sog. Hamburger Brauch.

Vor einschlägigen Internetforen muss gewarnt werden, in denen „Musterklärungen" angeboten werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Unterlassungsschuldner 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte vor der Abgabe der Erklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden, da es insbesondere auch immer auf den Einzelfall ankommt. Wichtig ist zunächst, dass Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung grundsätzlich nicht einschüchtern lassen, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf!

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder in Einzelfällen auch ganz abgewehrt werden. Denn unabhängig von den vorgetragenen Anspruchsgründen der Abmahnung gelten folgende allgemeine Verhaltensregeln:

1. Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen.

2. Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.

3. Unterzeichnen Sie die in den meisten Fällen beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.

4. Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Abmahnanwalt auf, weder telefonisch noch schriftlich, da dies weitere Gebühren auslösen könnte. Bleiben Sie jedoch auf gar keinen Fall untätig!

5. Holen Sie rechtlichen Rat ein!

Lassen Sie sich von uns beraten. Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Weitere Informationen zum Thema „Filesharing" finden Sie auf unserer Internetseite www.kanzlei-heidicker.de und www.kanzlei-filesharing.de.

Wir vertreten bundesweit!


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