Filesharing- Abmahnung der Kanzlei Schroeder aus Kiel iA der Herren Pekarik, Thomson und Smejkal

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Aktuell liegen Abmahnungen der Kanzlei Schroeder aus Kiel, wegen Urheberrechtsverletzungen an den Erotikfilmwerken „Double D Wooden Vice" (iA Pavel Pekarik), „Super Legs #2" (iA Neil Thomson), sowie „Squeezing those massive melons" (Frantisek Smejkal) in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke abmahnt, zur Überprüfung vor.

Das abgemahnte Filmwerk soll in einer Tauschbörse anderen Nutzern eines P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. Hier stellen sich viele meiner Mandanten die Frage, warum nicht der Download Gegenstand des Vorwurfes ist.

Durch das Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse kann das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein. Denn bei jedem Download eines Werkes wird gleichzeitig das entsprechende Werk auch anderen Nutzern der Tauchbörse angeboten.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 750,00 € gefordert.

Es fällt auf, dass immer wieder Adressaten von Abmahnungen die beigefügten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Hiervor muss ausdrücklich gewarnt werden! Die jeweils beigefügte Unterlassungserklärung beinhaltet unserer Auffassung eine zu weitreichende Erklärung und enthält ein Schuldanerkenntnis. Daneben enthält die vorgefertigte Unterlassungserklärung ebenfalls häufig eine Zahlungsverpflichtungsklausel. Hierbei handelt es sich um zwei wesentliche Aspekte, die durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden können. Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden.

An dieser Stelle muss ausdrücklich vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden gewarnt werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet den jeweiligen Einzelfall zu erfassen.

Laut Pressemitteilung des Amtsgerichtes München sind dort derzeit über 1.400 Klagen gegen mutmaßliche Filesharer anhängig. Dieser Trend bestätigt die zunehmende härtere Gangart der Rechteinhaber.

Der Umstand, dass es sich bei der vorgeworfenen Rechtsverletzung um den Gegenstand eines Erotikfilmes handelt, sollte kein Hinderungsgrund sein sich anwaltlich beraten zu lassen. Von Seiten im Urheberrecht tätiger Kollegen wird diesbezüglich dieser Angst mit der notwendigen Professionalität begegnet.

Das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung sollte die Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners unter Abgabe einer fachkundig modifizierten Unterlassungserklärung sein. Dies gilt insbesondere aufgrund der von Seiten der Rechtsprechung erkennbar werdenden Tendenz der Reduzierung der geltend gemachten Streitwerte und Schadensersatzbeträge. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen, sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.

Hinweis:

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Schroeder sind, gilt es zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren!

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind gilt folgendes:

1. Versuchen Sie nicht in Panik zu geraten und notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.

2. Es ist dringend davon abzuraten, die erhaltene Unterlassungserklärung in der ursprünglichen Form zu unterzeichnen, also die Unterlassungserklärung abzugeben. In den überwiegenden Fällen handelt es sich bei der Unterlassungserklärung um ein selbstständiges Schuldanerkenntnis, wodurch ein verschuldensunabhängig bestehender Schadensersatzanspruch begründet wird.

3. Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, so dass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten oft reduziert werden können.

4. Behalten Sie im Hinterkopf, dass Ihrer Untätigkeit die Gefahr kostenträchtige Einstweilige Verfügungen birgt.

5. Beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt!

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung unter 0211-98397654 möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.

Die Bearbeitung Ihres Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten und günstigen Pauschalvergütung!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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