Filesharing Abmahnung: „Ilhama - Bei mir bist du scheen" (Paulus Rechtsanwälte für Grafton Hold LLP)

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Aktuell wurde uns eine Abmahnung der Paulus Rechtsanwälte zur Überprüfung vorgelegt. Die Anwaltskanzlei verschickt für die Grafton Hold LLP Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „Ilhama - Bei mir bist du scheen" über P2P Netzwerktauschbörsen.

Es wird dem Anschlussinhaber zur Last gelegt, das entsprechende Werk anderen Nutzern eines P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. Hierin kann bereits eine Verletzung des Rechtes zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG gesehen werden.

Die uns vorliegende Abmahnung hat den Top 100 German Single Chart Container vom 28.11.2011 zum Gegenstand. Diesbezüglich besteht akute Folgeabmahnungsgefahr. Eine Einzelfallberatung sollte Ihnen Aufschluss darüber geben, ob hier vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für Rechtsverfolgungskosten und einem pauschalen Schadensersatz, wird das Angebot unterbreitet, die Angelegenheit durch Zahlung eines Abgeltungsbetrages von EUR 756,00 außergerichtlich zu beenden. Unserer Einschätzung nach ist der in Ansatz gebrachte Betrag unangemessen und überhöht. Lassen Sie sich nicht von sehr kurz anmutenden Reaktionsfristen oder beigefügten Ablichtungen von einstweiligen Verfügungen beeinflussen. Behalten Sie allerdings im Hinterkopf, dass Ihre Untätigkeit die Gefahr kostenträchtiger einstweiliger Verfügungen birgt!

Häufig wird immer noch die Auffassung vertreten, dass solchen Abmahnungen am besten mit Ignoranz zu begegnen sei. Diese Art von Strategie ist äußerst gefährlich. Unserer Einschätzung kann zu solch einem Verhalten nicht geraten werden. Die Erfahrung zeigt, dass im Bereich der Abmahnindustrie selten ein ermittelter Verstoß einfach so unter den Tisch fallen gelassen wird.

Was kann ein fachkundiger Rechtbeistand für Sie erreichen?

In erster Linie sollte das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung die Abwehr der Ansprüche oder - soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann - die Reduzierung der Forderung des Gegners sein. Die Abgabe einer fachkundig modifizierten Unterlassungserklärung gibt Ihnen die Sicherheit, sich nicht über das Notwendige hinaus der Gegenseite zu verpflichten. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.

Um die Risiken und Möglichkeiten einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen uns unter 0211-98397654. Alternativ können Sie die Abmahnung auch - unter Angabe einer Telefonnummer - per Fax an die 0211-98397629 oder per E-Mail an kontakt@rechtsanwalt-dreger.de senden. Wir rufen Sie dann kostenlos zurück.

Wichtig: Die Bearbeitung eines Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten festen Pauschalvergütung!

Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, sodass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.


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