Filesharing-Abmahnung „Seelen“ (Film) durch Waldorf Frommer 815 EUR: zahlen oder nicht?

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Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mahnen auch nach Änderung des Urhebergesetzes Kinofilme und DVD Neuerscheinungen wie z.B. den Film „Seelen" Film (DVD-Start: 12. November 2013) nach dem Bestseller von Stephenie Meyer (bekannt für ihr Debüt „Twilight - Bis(s) zum Morgengrauen") wegen Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Internet-Tauschbörsen, wie z.B. BitTorrent ab.

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer begehren mit Ihrer für Tele München Fernseh GmbH ausgesprochenen Abmahnung einen Betrag in Höhe von 815,00 EUR für Schadensersatz (600,00 EUR) und Rechtsanwaltskosten (215,00 EUR) und die Abgabe einer vorgefertigten auf Seite 6 der Abmahnung enthaltenen Unterlassungserklärung für den Film.

Was können Sie tun, müssen Sie 815 EUR zahlen?

Zunächst sollte die als Vorschlag unterbreitete Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werden, da diese als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung ohne gleichzeitige Anerkennung der geltend gemachten Ansprüche zu unterzeichnen und abzugeben hilft ebenfalls zur Erfüllung des geforderten Unterlassungsanspruchs. 

Laut Rechtsprechung in Filesharing-Sachen besteht zunächst die Vermutung, dass der Anschlussinhaber als Täter der festgestellten Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann. Sollte der Abgemahnte jedoch diese Vermutung mit eigenen Angaben widerlegen, so würden die Ansprüche auch nicht durchgesetzt werden können. Dabei spielt u.a. eine Rolle, WLAN-Sicherung, Möglichkeit der Nutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige oder andere Mitbewohner. Hierzu gibt es verschiedene und vielfältige Rechtsprechung, abhängig auch vom jeweiligen Gericht.

  • BGH Urteil vom 15. November 2012 "Morpheus" AZ: I ZR 74/12 - keine Haftung bei Belehrung Minderjähriger
  • BGH Urteil vom 12. Mai 2010 "Sommer unseres Lebens" AZ: I ZR 121/08 - keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
  • OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 22. März 2013 AZ: 11 W 8/13 - keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflicht gegenüber Ehegatten
  • LG Köln Urteil vom 14. März 2013 AZ: 14 O 320/12 - keine anlasslosen Prüf- und Belehrungspflichten in Wohngemeinschaften

Durch den neu geschaffenen § 97 a Abs. 3 UrhG besteht nun eine Begrenzung bei Streitwerten von nur noch 1.000 EUR bei privatem Umfang, Waldorf Frommer bemisst den Streitwert für den Unterlassungsanspruch auch mit 1.000 EUR und rechnet noch die Schadensersatzkosten hinzu.

Auch nach der Änderung des Urhebergesetzes werden noch hohe Vergleichssummen vom Anschlussinhaber gefordert, so lag das Angebot vor der Urheberrechtsnovelle bei 956,00 EUR.

Sollten auch Sie Fragen zu Waldorf Frommer Abmahnungen und zu den geforderten Ansprüchen bzw. zu Möglichkeiten der Vorbeugung vor weiteren Abmahnungen haben, so können Sie mich gern kontaktieren, ich vertrete Ihre Interessen bundesweit zum Pauschalpreis. Ziel der Vertretung ist eine schnelle und vor allem wirksame Abwehr vor zu hohen oder gar unberechtigten Forderungen.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/4925 00-01 (Beratung und Vertretung bundesweit)

E-Mail Kontakt baumgaertner@bf-law.de

Internet www.rechtsanwalt-baumgaertner.de


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