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Filesharing-Klage der Boll AG abgewiesen. Ermittlungen von Guardaley Ltd. auf dem Prüfstand.

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In einem Filesharing-Verfahren vor dem Amtsgericht Oldenburg haben wir einen unserer Mandanten gegen eine Klage der Boll AG verteidigt. Die Boll AG wurde in diesem Verfahren durch die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt vertreten.

Die Boll AG hatte unseren Mandanten bereits Jahre zuvor wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Ihm wurde vorgeworfen, den Film „Far Cry“ unerlaubt im Rahmen eines Tauschbörsenprogramms im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Schon zu diesem Zeitpunkt hatte unser Mandant die Urheberrechtsverletzung bestritten und lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.

Den von der Boll AG geforderten Schadensersatz in Höhe eines vierstelligen Betrages zahlte unser Mandant nicht. Zu Beginn dieses Jahres erhoben dann die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt im Auftrag der Boll AG Klage gegen unsere Mandanten.

Im Laufe dieses Verfahrens stellte sich heraus, dass die Ermittlungen zur Erfassung der angeblichen Urheberrechtsverletzung von der Firma Guardaley durchgeführt wurden. Die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt legten zum Nachweis über den angeblichen Upload des Films in der Tauschbörse einen Ermittlungsdatensatz der Firma Guardaley vor. Dieser verzeichnete jedoch Datenvolumen von 0,00 MB und begründete somit die Annahme, dass gar kein Upload stattgefunden hatte.

Diese Unstimmigkeit konnte von der Gegenseite im Laufe des Verfahrens nicht ausgeräumt werden. Daher gelangte das Amtsgericht Oldenburg zu dem Schluss, dass die Veröffentlichung des Films vom Internetanschluss unseres Mandanten aus „nicht hinreichend substantiiert und schlüssig“ dargelegt worden ist. Die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen.

Damit verliert die Abmahnindustrie mit ihren Ermittlungsunternehmen weiterhin an Glaubwürdigkeit.

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