Finanzieller Vorteil durch Widerspruchsrecht

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Kunden der Allianz Lebensversicherung haben „ewiges“ Widerspruchsrecht

Versicherungsnehmer der Allianz Lebensversicherung AG, die im Zeitraum vom 29. Juli 1994 bis zum 31. Dezember 2007 eine Renten- oder Lebensversicherung nach dem Policenmodell bei der Allianz abgeschlossen haben, können diesem Vertrag auch heute noch widersprechen. Denn genau wie Kreditinstitute bei Abschluss eines Darlehensvertrages, sind auch Versicherungsinstitute dazu verpflichtet über ein bestehendes Widerspruchsrecht zu belehren. Fehlt es an einer solchen Widerspruchsbelehrung oder ist diese fehlerhaft, so kann ein Widerspruch heute noch erklärt werden. Dieses dann „ewige“ Widerspruchsrecht kann sich zu einem finanziellen Vorteil der Kunden und zum Nachteil der Allianz Lebensversicherung AG auswirken.

Finanzieller Vorteil durch Widerruf einer abgeschlossenen Versicherung

Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen von großen europäischen Versicherungen, wie der Allianz Lebensversicherung AG wurden häufig mit einem Inaussichtstellen großer Renditen in den Folgejahren verkauft. Aufgrund des turbulenten Aktienmarkts und niedrigen Zinsen sind diese allerdings nicht erfolgt. Zudem sind viele Verbraucher, die im damaligen Zeitraum eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, mit dieser unzufrieden. Eine Kündigung einer solchen Versicherung ist wirtschaftlich dennoch nicht zu empfehlen. Ein möglicher Widerspruch kann sich hingegen mehr als lohnen! Ist ein Widerruf seitens des Versicherungsnehmers erfolgt, hat dies zur Folge, dass die Versicherung auch die Abschluss- und Verwaltungskosten erstatten muss. Zudem hat der Versicherungsgeber die vom Versicherungsnehmer eingezahlten Prämien entsprechend der gezogenen Nutzungen zu verzinsen. Der Widerruf Ihrer Versicherung bietet Ihnen mithin einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil.

Formfehler als Grundlage für Widerspruchsrecht

Eine Vielzahl der verwendeten Widerspruchsbelehrungen, die in den Jahren 1994 bis 2007 von großen Versicherungen wie der Nürnberger Lebensversicherung AG, der ASPECTA Lebensversicherung AG, der Allianz Lebensversicherung AG und vielen anderen bei dem Policenmodell verwendet wurden, entsprechen bereits aufgrund der äußeren Gestaltung nicht den gesetzlichen Anforderungen. Doch auch inhaltliche Defizite sind bei einem genauen Blick festzustellen. So wurde teilweise nicht darüber belehrt, in welcher Form der Widerspruch zu erheben ist. Dieses Vorgehen entspricht jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen. Des Weiteren sind in Belehrungstexten für den Versicherungsnehmer ungenaue Formulierungen bzgl. der Widerspruchsfrist genutzt worden. Durch die Unachtsamkeit bei der Formulierung der Belehrungen haben die Versicherungsinstitute das „ewige“ Widerspruchsrecht begründet.

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Die verwendeten Widerspruchsbelehrungen der Versicherungsverträge der Provinzial von 1994 bis 2007 weisen eine Vielzahl von Fehlern in unzähligen Varianten auf. Deswegen bedarf es einer genauen und individuellen Prüfung Ihrer Widerspruchsbelehrung. Eine umfassende juristische Bewertung der Belehrung vermeidet unnötige Überraschungen und ist unumgänglich. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Werdermann I von Rüden bieten Ihnen dafür eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an!

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