Widerspruchsrecht bei alter Lebensversicherung – Ersparnis und Vorteil

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Widerspruchsrecht bei Lebensversicherung häufig „ewig“ beständig

Jeder Verbraucher, der zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, könnte unbewusst eine vorteilhafte Position innehaben. Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale sind rund 60 % der seit (oder in) diesem Zeitraum Versicherten betroffen. Konkret geht es um das Widerspruchsrecht bei der eigenen Lebensversicherung. Obwohl dieses grundsätzlich auf wenige Wochen befristet ist, besteht es in mehr als der Hälfte der Fälle noch heute. Jahrelang nutzten Versicherungen fehlerhafte Vertragsdokumente. Das führt nach Ansicht von BGH und EuGH dazu, dass die Frist zum Widerspruch nicht zu laufen beginnt. Noch heute – Jahre nach Vertragsschluss – kann der Widerspruch gegenüber der eigenen Lebensversicherung ausgeübt werden.

Widerspruch im Vergleich zur Kündigung vorzugswürdig

Das Widerspruchsrecht ermöglicht eine günstige Trennung vom Versicherungsvertrag. Nahezu verlustlos kann sich der „Altlast Lebensversicherung“ entledigt werden. Damit bestehen Gegensätze zur Kündigung. Bei einer Kündigung schüttet die Lebensversicherung den sogenannten Rückkaufswert aus. Dies ist ein vom Versicherer bemessener Geldbetrag, meist jedoch nur ein Teil der eigentlich durch Beiträge angesparten Summe. Mit einer Kündigung gehen mithin Verluste einher, die die meisten Versicherten zurückschrecken lassen.

Der Widerspruch hat eine andere Folge: Übt der Versicherte sein Widerspruchsrecht aus, wird der gesamte Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Nebst kleinen Abzügen erhält der Verbraucher alle eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Besteht die Möglichkeit, sollte stets der Widerspruch statt der Kündigung gewählt werden.

Warum sollte sich von der Lebensversicherung gelöst werden?

Wer heute noch zum Widerspruch berechtigt ist, sollte sein Recht auch zweifellos ausüben. Die alten Versicherungstarife sind aus heutiger Sicht nicht sonderlich effizient und stehen außer Verhältnis zur finalen Ersparnis. Seit 2007 hat sich auf dem Finanzmarkt viel verändert, es gibt Anlagemöglichkeiten mit höherem Ertrag und größerer Sicherheit. Die alten Verträge hingegen beinhalten zahlreiche unvorteilhafte Komponenten. Exemplarisch sei die Abwicklung nach dem Policenmodell genannt, die aus Gründen des Verbraucherschutzes inzwischen sogar gänzlich unzulässig ist. Ein weiteres Exempel ist die mangelhafte Umsetzung der Fondsbindung. Die Lebensversicherung versprach ihren Kunden, mittels Anlage der Ersparnis am Finanzmarkt hohe Rendite zu erzielen. Fehlinvestitionen und stagnierende Zinsen ließen die erhofften Gewinne aber ausbleiben. Kurzum, eine alte Lebensversicherung ist heute selten noch sinnvoll oder zielführend, eine Trennung stets empfehlenswert. Mit dem Widerspruchsrecht kann diese verlustlos erfolgen!

Lebensversicherungen schufen Quelle für „ewiges“ Widerspruchsrecht selbst

Dass überhaupt ein „ewiges“ Widerspruchsrecht besteht, liegt an Fehlern seitens der Lebensversicherungen. Die Finanzdienstleister nutzten über Jahre hinweg fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. Das Gesetz sieht vor, dass der Versicherer den eigenen Kunden bei Vertragsschluss über dessen Recht zum Widerspruch belehren muss. An diese Belehrung sind gewisse Anforderungen bezüglich Deutlichkeit und Verständnis gestellt. Aus Unachtsamkeit und mangelnder Präzision wurden die genutzten Dokumente diesen Maßstäben nicht gerecht. Der BGH hat einige standardmäßig tausendfach genutzte Widerspruchsbelehrungen für fehlerhaft befunden. Rechtsfolge ist – wie erwähnt –, dass das Widerspruchsrecht „ewig“ ausgeübt werden kann.

Versicherer, die fehlerhafte Belehrungen genutzt haben (u. a.):

  • Provinzial Lebensversicherung
  • AXA Lebensversicherung AG
  • Familienfürsorge
  • Canada Life
  • Liberty Europe
  • BHW Lebensversicherung
  • HUK Coburg Lebensversicherung
  • Aachen Münchener Lebensversicherung AG

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