Firmenfusion zwischen der Provinzial Nordwest und der Provinzial Rheinland

  • 1 Minuten Lesezeit

Zum 01.01.2019 sollen die Provinzial Nordwest und die Provinzial Rheinland verschmolzen werden – die Kieler Nachrichten berichteten dazu am 04.09.2018:

http://www.kn-online.de/Nachrichten/Wirtschaft/Eigentuemer-sind-einig-Provinzial-steht-vor-Milliarden-Fusion

Durch die Firmenverschmelzung entsteht nach medialen Berichterstattung auf dem Versicherungsmarkt ein Konzern mit 5000 Mitarbeitern und fast 6 Milliarden € Beitragseinnahmen. Die Eigentümer der Provinzial Nordwest und der Provinzial Rheinland haben sich auf eine entsprechende Absichtserklärung verständigt, dass die Verschmelzung zum 01.01.2019 erfolgen solle.

Bei einer Unternehmensverbindung (Fusion) von zwei Unternehmen zu einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit kommt es regelmäßig zu einem Personalabbau, eventuell zu Standortschließungen.

Auf die Mitarbeiter der Provinzial Nordwest und der Provinzial Rheinland kommen damit unruhige Zeiten zu. Am Standort Kiel betrifft die Fusion knapp 1000 Mitarbeiter. Auch die Gewerkschaft Verdi sorgt sich um die Sicherheit von Standorten und Arbeitsplätzen. Dazu berichten die Kieler Nachrichten am 05.09.2018 weiter.

http://www.kn-online.de/Nachrichten/Wirtschaft/Provinzial-Die-Wellen-schlagen-hoch

Ob und in welchem Umfang es einen Personalabbau gibt, ist derzeit unklar. Die Provinzial teilte mit, dass der Standort in Kiel absolut sicher sei. Auf Nachfrage zum möglichen Stellenabbau teilte der Sprecher der Provinzial lediglich mit: „Natürlich wird es Synergieeffekte geben …“

Was das konkret bedeutet, wird die Zukunft zeigen.

Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten als Arbeitnehmer haben, dann können Sie sich gerne mit uns besprechen. Auch neben Ihrer Berufstätigkeit werden wir ohne Außenauftritt gegenüber Ihrem Arbeitgeber beratend tätig. Sie kennen Ihre Rechte und Ihr Arbeitgeber weiß nichts von einer anwaltlichen Vertretung im Hintergrund.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, einen Aufhebungsvertrag abschließen sollen oder aber an einen anderen Standort versetzt werden sollen/eine andere Aufgabe erhalten sollen, dann lassen Sie sich anwaltlich von uns beraten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Helge Petersen

Beiträge zum Thema