Flickr-Abmahnung wegen Bildern des Fotografen Dennis Skley durch VSGE über RA Lutz Schroeder

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Mir wurde eine urheberrechtliche Abmahnung des „Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE)“ vorgelegt, worin der Verband durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder ein unzulässiges öffentliches Zugänglichmachen eines Bildes des Fotografen Dennis Skley durch meine Mandantschaft geltend macht.

In dem mir vorliegenden Fall werden insgesamt € 1.375,75 (Schadensersatzforderung und Abmahnkosten) für die laut Abmahnung nicht lizenzgerechte Verwendung eines nach der streitgegenständlichen Attribution-NoDerivs 2.0 Lizenz kostenlosen Flickr Fotos verlangt.

Wie sollten Abgemahnte reagieren?

Wenn Sie eine solche Flickr-Abmahnung des „Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet“ bekommen haben, nehmen Sie diese ernst, aber bewahren Sie Ruhe und unterschreiben Sie keinesfalls voreilig die beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung. Wenn es sich in Ihrem Fall empfehlen sollte eine Unterlassungserklärung abzugeben sollte diese unbedingt anwaltlich modifiziert werden.

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall die gesetzten Fristen einhalten und sich deutlich vor Fristablauf fachanwaltlich beraten lassen, um entscheiden zu können wie in Ihrem Fall am besten vorzugehen ist. Ggf. kann anwaltlich auch eine Fristverlängerung erreicht werden.

In dem mir vorliegenden Fall sind mehrere Anknüpfungspunkte vorhanden mit denen der Abmahnung entgegengetreten werden kann.

Von Fall zu Fall kann etwa zweifelhaft sein, ob durch einen Link auf eine CC-Lizenz in englischer Sprache der Inhalt der Lizenz nach deutschem AGB-Recht in zumutbarer und verständlicher Weise zur Kenntnis zu nehmen war und diese überhaupt Vertragsbestandteil geworden ist.

Nach § 97a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UrhG hat der Abmahnende in der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung zudem anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht. Unterbleibt dies ist der Abmahnende Gegenansprüchen ausgesetzt und hat insbesondere die Kosten der Rechtsverteidigung des Abgemahnten zu tragen.

Bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs kann weiterhin nicht ohne Weiteres auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zurückgegriffen werden, da es sich insoweit lediglich um Empfehlungen eines Interessenverbandes handelt.

Ausführliche Informationen zu den Flickr-Abmahnungen des „Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet“ finden Sie hier:

http://www.ipjaeschke.de/de/rechtsanwalt-giessen/markenschutz-markenrecht-nachrichten/222-flickr-abmahnung-verband-zum-schutz-geistigen-eigentums-im-internet-vsge-spricht-durch-rechtsanwalt-lutz-schroeder-urheberrechtliche-abmahnung-wegen-bildern-des-fotografen-dennis-skley-aus.html

Für die Beratung und Vertretung im konkreten Einzelfall stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich telefonisch oder per E-Mail.



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