FONDAX Unternehmensgruppe - Chancen für die Anleger?

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Bei den von der Fondax Unternehmensgruppe seit 2005 aufgelegen Beteiligungen, nämlich „Fondax Capital Select GmbH & Co. KG" und „Fondax Premium Select GmbH & Co. KG" handelt es sich um  Kapitalanlagemodelle, bei denen die Gelder der Gesellschafter auf den internationalen Finanzmärkten investiert werden.  

Diese Kapitalanlagen firmieren nunmehr unter den Bezeichnung „Aktona Capital Select GmbH & Co. KG" bzw. „Aktona Premium Select GmbH & Co. KG".  Da sich diese alles andere als prospektgemäß entwickelt haben wurde die KKWV-Anwaltskanzlei in letzter Zeit von einigen Gesellschaftern der „Aktona Premium Select GmbH & Co. KG" angesprochen und  mit der rechtlichen Prüfung dieser Kapitalanlagen beauftragt.

Diese Prüfung hat ergeben, dass es sich um eine hochspekulative Kapitalanlage handelt, die einem erheblichen Markt- und damit Verlustrisiko ausgesetzt ist. Diese Beteiligungen streben  nämlich keine langfristige Wertentwicklung, z. B. der Aktienanlage an, schaffen also - anders als dies bei einem  Immobilienfonds der Fall ist - keine entsprechenden Vermögenswerte. Vielmehr erwirtschaften diese ihre Rendite durch den Kauf und Verkauf von Wertpapieren und Finanzinstrumenten, also durch reine Spekulationsgeschäfte. Es handelt sich dabei um eine klassische „Blind-Pool-Anlage", bei der die Beteiligungsobjekte dem Anleger nicht bekannt sind und der Gesellschafter daher voll dem Geschick der handelenden Personen ausgesetzt ist (Managementrisiko).

Angeboten wurden diese Beteiligungen den Interessenten allerdings als sichere und ertragreiche Anlagemodelle, die aufgrund der langen Anlagedauer von teilweise bis zu 30 Jahren auch bestens für die Altersvorsorge geeignet seien. Zudem waren in der Regel zweistellige Renditen in  Aussicht gestellt. Aus den Schilderungen unserer Mandanten wissen wir zudem, dass weder auf das Totalverlustrisiko noch auf die mangelnde Handelbarkeit oder das Wiederaufleben der Haftung bei erhaltenen Ausschüttungen hingewiesen worden ist. Zudem ist auch regelmäßig eine  Aufklärung über die anfallenden Provisionen (mehr als 10%) oder die weichen Kosten (mehr als 13%)  unterblieben. Auch der umfangreiche Verkaufsprospekt war regelmäßig erst  nach der Zeichnung übergeben worden.

Insoweit sehen wir gute Chancen, sowohl gegen die Vermittlungsfirma oder auch andere beteiligte Firmen (Gründungsgesellschafterin, Treuhänderin, Vertriebskoordination) Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten durchzusetzen. Bereits in Herbst

2010 hatte das OLG Karlsruhe im Falle der Vermittlung einer Beteiligung an der „Aktona Premium Select GmbH & Co. KG" sowohl den Treuhänder als auch den Anlageberater zum Schadensersatz verurteilt.

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht für eine fachkundige Prüfung des jeweiligen Einzelfalls gerne zur Verfügung. Ansprechpartner ist Herr RA Rainer J. Kositzki.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht  ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.  


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