Foto-Abmahner Thomas Burchardt muss erneut zahlen - Abmahnung wieder unwirksam

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In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Hannover unterlag der als Foto-Abmahner bekannte Thomas Burchardt gerade zum wiederholten Mal. IPCL Rieck & Partner hatte im Auftrag eines Abgemahnten gegen Thomas Burchardt geklagt. Geklagt wurde auf Erstattung der Anwaltskosten für die Abwehr der Abmahnung. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 97a Abs. 4 UrhG, wenn die Abmahnung z. B. unwirksam war. Eine solche Unwirksamkeit der Abmahnung nahm das Amtsgericht Hannover nun zum wiederholten Mal an und verurteilte Thomas Burchardt zur Zahlung der Anwaltskosten des Abgemahnten.  IPCL Rieck & Partner hatte in der Vergangenheit schon einen Abgemahnten erfolgreich gegen Thomas Burchardt vertreten.

Hintergrund:

Thomas Burchardt fällt seit Jahren durch Abmahnungen insbesondere von Privatleuten auf. Diese sollen ausweislich der sehr kurz gehaltenen Abmahnungen Fotos von Münzen z. B. für Internet-Angebote bei eBay & Co. genutzt haben. Thomas Burchardt mahnt dabei stets selbst ab, ohne Anwälte damit zu beauftragen. Pikant: Thomas Burchardt selbst ist in allen uns bekannten Fällen nicht der Urheber der Münz-Fotos. Er hat sich die Rechte vom Urheber der Fotos offenbar ausschließlich zum Abmahnen abtreten lassen.

Das Urteil: Unwirksame Abmahnung!

Thomas Burchardt muss dem Abgemahnten nun alle Kosten durch die Beauftragung von IPCL Rieck & Partner für die Abwehr der unwirksamen Abmahnung bezahlen. Seine Abmahnung war deshalb unwirksam, da er in einem der Abmahnung angelegten Entwurf einer Unterlassungserklärung eine weitergehende Unterlassung forderte, als er anhand des behaupteten Verstoßes hätte fordern dürfen, hierauf aber in der Abmahnung nicht ausdrücklich hinwies. Thomas Burchardt ließ es danach auf ein Verfahren ankommen und wurde deshalb jetzt zum wiederholten Mal verurteilt. Wie viele andere Abgemahnte auf die unwirksamen Abmahnungen des Thomas Burchardt gezahlt haben, bleibt unbekannt.

Achtung Änderung!

Mittlerweile hat Thomas Burchardt seine Abmahnpraxis geändert, wohl zumindest auch durch unser erfolgreiches Vorgehen gegen ihn. Entwürfe von Unterlassungserklärungen legt er derzeit nicht bei, wohl aus Angst vor erneuten Fehlern in der Formulierung. Ob die neuen Abmahnungen wegen der Fotos von Münzen von Thomas Burchardt auch unwirksam sind und/oder abgewehrt werden können, können wir deshalb nur im Einzelfall und nach Prüfung der individuellen Abmahnung beurteilen.

Was tun?

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten? Wir sagen Ihnen, ob und was man dagegen tun kann und was Sie unser Tätigwerden kosten würde.

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte – schnell, preiswert, bundesweit.



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