Freigabe für VW-Software-Update aufgehoben: Abgasskandal 2.0

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Vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht konnte die Deutsche Umwelthilfe gegen das Kraftfahrt-Bundesamt nunmehr einen Erfolg erzielen: Das Gericht erklärte den Freigabebescheid des Kraftfahrt-Bundesamt für die von VW durchzuführenden Software-Updates auf und erklärte diesen für rechtwidrig.


•    Zum VerfahrenshintergrundNach Aufdeckung des sogenannten Dieselabgasskandals und den unzulässigen Abschalteinrichtungen in den von VW hergestellten Motorentypen EA189, wurde VW auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Rückruf der betroffenen Fahrzeuge sowie zur Vornahme von Software-Updates aufgefordert, um die unzulässigen Abschalteinrichtungen zu beseitigen. VW präsentierte das entwickelte Update dem Kraftfahrt-Bundesamt, welches das Update freigab. Mit dem streitbefangenen Update wurden in der Motorsteuerung der betroffenen Fahrzeuge wesentliche Parameter neu bedatet – im Ergebnis wurde das Temperaturfenster, in welchem die Abgasreinigung des betroffenen Fahrzeuges funktioniert bzw. abgeschaltet wird, neu programmiert. VW hat demnach nichts weiter getan als die ursprünglich programmierte Umschaltlogik, die den Prüfstand anhand von Lenkwinkel und Fahrkurve erkannte und sodann die Abgasreinigung im Modus 1 vollständig aktivierte, jedoch außerhalb des Prüfstandes im Modus 0 die Abgasreinigung ausschaltete, schlichtweg durch ein sogenanntes Thermofenster ersetzt.


•    Das sogenannte ThermofensterBei dem sogenannten Thermofenster funktioniert die Abgasreinigung lediglich in einem knapp kalkulierten Temperaturbereich vollständig. Außerhalb des Bereichs wird die Abgasreinigung „flexibel“ – wie es von den Herstellern heißt – geregelt. Es kommt im realen Fahrbetrieb zu Stickoxidausstößen, die weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Angemerkt werden muss in diesem Zusammenhang, dass dieses Temperaturfenster in Deutschland, ausgehend von der Jahresdurchschnittstemperatur, nahezu nie, jedenfalls nicht weit überwiegend oder gar durchgängig, erreicht wird. Den Freigabebescheid hinsichtlich der Verwendung des Thermofensters durch das Software-Udpate hat das Verwaltungsgericht Schleswig—Holstein nunmehr für rechtwidrig erklärt und aufgehoben.


•    KonsequenzenDas Urteil des Verwaltungsgericht Schleswig—Holstein ist noch nicht rechtskräftig. Dem Kraftfahrt-Bundesamt steht es frei, Revision zum Oberverwaltungsgericht oder Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Sollte das Urteil jedoch in Rechtskraft erwachsen, so ist ein Tätigwerden des Kraftfahrt-Bundesamtes gefragt. Zu befürchten ist erneuter verpflichtender Rückruf der betroffenen Fahrzeuge aufgrund der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen.


•    Ihre rechtlichen MöglichkeitenDas Urteil des Verwaltungsgerichts ist wegweisend für Ihnen möglicherweise zustehende Schadensersatzansprüche aufgrund der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen gegen Ihren Fahrzeughersteller – auch, wenn der Kauf oder das Aufspielen des Updates bereits längere Zeit zurück liegen. Denn erst jetzt wurden sichere Erkenntnisse darüber erlangt, dass Sie auch weiterhin nach dem Update ein Fahrzeug führen, was nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht.Dank der sich vor dem Europäischen Gerichtshof abzeichnenden Rechtsprechung, dürfen sich von dieser neuen Möglichkeit nicht nur VW-Fahrer angesprochen fühlen. Die Deutsche Umwelthilfe betreibt darüber hinaus Parallelverfahren gegen weitere Fahrzeughersteller, wie BMW oder die Mercedes-Benz Group (vormals Daimler).


Ihnen kann hierbei ein Anspruch auf Kaufvertragsrückabwicklung, der die Rückzahlung des Kaufpreises (abzüglich eines Ersatzes für gezogene Nutzungen) gegen Rückgabe des Fahrzeuges zustehen.
Für unsere Mandantschaft konnten wir im Abgasskandal bundesweit gerichtliche Erfolge erzielen.Nutzen Sie gerne unsere kostenlose telefonische Erstberatung!

Foto(s): www.meyer-ra.com

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