Fehlerhafte Banküberweisung: Wie Sie Ihr Geld zurückholen können

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Noch schnell nebenbei eine Überweisung getätigt oder noch eben eine Rechnung erledigt – die Gefahr eines Zahlendrehers bei der Eingabe der 22-stelligen IBAN ist groß. Auch ist in Eile schnell mal eine falsche Überweisungsvorlage angeklickt. 

In beiden Fällen stehen Sie vor dem gleichen Problem: Das Geld geht nicht auf dem Konto ein, was eigentlich für die Gutschrift Ihrerseits anvisiert war. 

Wie Sie Ihr Geld zurückholen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag. 

  • Kontaktaufnahme zur Bank: Überweisung stoppen

Ob eine Überweisung durch Ihr Kreditinstitut gestoppt kann hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab:             Mitwirkungsrolle Ihres Kreditinstituts und dem Zeitmoment.

Was haben Sie sich unter der Mitwirkungsrolle Ihres Kreditinstituts vorzustellen? 

Hierzu ist zunächst zu erläutern, dass die Bank bei der Ausführung einer von einem Bankkunden veranlassten Überweisung lediglich eine Dienstleistung erbringt. Die Bank führt demnach lediglich eine erfolgte Anweisung aus; nämlich jene, einem anderen Adressaten einen bestimmten Betrag auf dessen Konto gutzuschreiben. Eine Überprüfung auf inhaltliche Richtigkeit erfolgt gerade nicht. Die Bank führt demnach lediglich den Auftrag durch, den Sie – auch wenn dies irrtümlich erfolgt sein sollte – veranlasst haben. 

An dieser Stelle gewinnt der Faktor Zeit an Bedeutung; können Sie den Widerruf der Zahlungsanweisung vor deren Ausführung gegenüber der Bank erklären, so besteht die Möglichkeit, die Überweisung zu stoppen. 

Wird die Überweisung trotz rechtzeitigen Widerrufs ausgeführt, besteht ein Erstattungsanspruch gegenüber der Bank, da keine Zahlungsautorisierung mehr vorlag. 

In Zeiten von Echt-Zeit-Überweisungen und Online-Banking dürfe diese Möglichkeit jedoch die Ausnahme darstellen. 

Wurde das Geld bereits auf einem anderen Konto gutgeschrieben, so scheiden Ansprüche Ihrerseits gegen die Bank auf Zahlung aus. 

Führen Sie jedoch eine Zahlung im Lastschriftverfahren durch, ändert sich die Mitwirkungsrolle Ihrer Bank.  So besteht gem. § 675 x Abs.4 BGB die Möglichkeit, die Lastschrift innerhalb von 8 Wochen zurückzuholen. Hierbei haben Sie einen tatsächlichen Erstattungsanspruch gegenüber Ihrem Kreditinstitut. 

Zügiges Handeln kann den Unterschied machen

Der Faktor Zeit spielt mithin eine entscheidende Rolle. Sollten Sie die fehlerhafte Zahlungsanweisung bemerken, empfiehlt es sich umgehend ihr Kreditinstitut zu kontaktieren, um die Ausführung der Zahlungsanweisung zu stoppen. Erstellen Sie hierbei unbedingt ein Gesprächsprotokoll und notieren Sie sich den Namen Ihres Ansprechpartners. Abschließend verschriftlichen Sie dies und übersenden das Protokoll auch per E-Mail an Ihre Bank. 

  • Und wenn die Bank keine Rücküberweisung veranlasst?

Welche Möglichkeiten haben Sie aber nun, wenn die Gutschrift auf dem anderen Konto bereits stattgefunden hat? Wie dargelegt, hat Ihre Bank nunmehr keinen Zugriff mehr und kann eine Rückerstattung nicht veranlassen. Ihr Kreditinstitut kann jedoch bei dem Empfänger und der in der Regel abweichenden Empfängerbank eine Rücküberweisung anfragen. 

  • Kontoempfänger und empfangende Bank kontaktieren

Dieses Procedere beinhaltet eine Kontaktaufnahme Ihrer Bank mit der Empfängerbank, die wiederum Ihren Kunden als (versehentlichen) Zahlungsempfänger kontaktiert und um Rückzahlung bittet. Auch dies ist jedoch keine Garantie des Rückerhalts des Geldes. Was können Sie also tun, wenn der fälschliche Empfänger sich zur Rückzahlung weigert?

  • Zivilrechtsweg

In diesem Fall steht Ihnen zum einen ein Auskunftsanspruch zu, um die Identität des Empfängers in Erfahrung zu bringen. 

Liegen diese Informationen vor, so können Sie einen zivilrechtlichen Rückerstattungsanspruch gegen den irrtümlichen Zahlungsempfänger aus sogenannter ungerechtfertigter Bereicherung geltend machen. 

Das Geld ist somit nicht verloren! Durch schnelles Handeln und anwaltliche Hilfe lassen sich fehlerhafte Überweisungen wieder zurückholen!

Die Rechtsanwaltskanzlei Meyer unterstützt Sie gerne bundesweit zur Geltendmachung Ihrer Rechte. 

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Foto(s): ©Adobe Stock/anoushkatoronto

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