Veröffentlicht von:

Fremdwährungsdarlehen – Die Franken-Falle

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Entscheidung der Schweizer Nationalbank am 15. Januar 2015, den EURO-Mindestkurs für Franken aufzuheben, kam absolut überraschend und sorgte für Nervosität an den Märkten.

Dramatische Konsequenzen hat diese Entscheidung insbesondere auch für Darlehensnehmer, die auf Empfehlung ihrer Bank ein CHF-Darlehen zur Finanzierung ihrer Immobilien in Schweizer Franken aufgenommen haben. Diese Fremdwährungsdarlehen wurden beispielsweise von grenznahen Volksbanken und Sparkassen sowie bundesweit von der Deutschen Bank als günstige Alternative zu einem Euro-Darlehen angeboten. Durch den Kurssprung des Schweizer Franken hat sich ihr Darlehen allerdings nun erheblich verteuert. Von einer günstigen Alternative kann daher keine Rede sein.

Betroffene Bankkunden sind aufgrund dieser Entwicklung natürlich extrem besorgt und suchen nach Möglichkeiten, dieser Entwicklung entgegenzutreten.

Ausstiegs-Chance: Widerruf des CHF-Darlehens

Hier bietet der Widerruf des CHF-Darlehens eine gute Chance, um aus einem teuren Darlehen auszusteigen. Beim Abschluss von Fremdwährungsdarlehen muss genauso wie bei einem Euro-Darlehen eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Widerrufsbelehrung verwendet werden.

War die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann das Fremdwährungsdarlehen, genauso wie ein Euro-Darlehen auch nach vielen Jahren noch widerrufen und rückabgewickelt werden. Auch bei Fremdwährungsdarlehen finden sich zahlreiche Formfehler in den Widerrufsbelehrungen. Betroffene Kreditnehmer sollten deshalb die Widerrufsbelehrung zu ihren Kreditverträgen anwaltlich - am besten durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht - überprüfen lassen.

Unsere auf das Bankrecht spezialisierte Kanzlei mit drei Fachanwälten für das Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt bundesweit betroffene Bankkunden. Wir bieten auf unserer Homepage die Möglichkeit einer Onlineanfrage zur kostenlosen Überprüfung der Widerrufsbelehrungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von SH Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema