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Fremdwährungsdarlehen

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Rechtliche Möglichkeiten bei teuren Fremdwährungsdarlehen

Anfang des Jahres hat die Schweizer Zentralbank den Franken vom Eurokurs abgekoppelt. Der Kurswert des Schweizer Franken schnellte daraufhin in die Höhe.

Diese Kursaufwertung des Franken hat erhebliche Folgen für alle, die beispielsweise ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken aufgenommen haben. Hierdurch sind die Darlehen über Nacht deutlich teurer geworden.

Bankkunden, die solche Darlehensverträge abgeschlossen haben, sollten demnach ihre Ansprüche überprüfen lassen.

1. Möglicherweise stehen den Darlehensnehmern Schadensersatzansprüche gegen die Bank zu.

Sollte die Bank die Aufnahme eines solchen Darlehens empfohlen haben, stehen dem Darlehensnehmer möglicherweise Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Beratung zu.

Die Bank ist verpflichtet bei Empfehlung des Abschlusses eines solchen Darlehens auf die Risiken hinzuweisen.
Vorliegend hätte die Bank darauf hinweisen müssen, dass im Falle einer Kursaufwertung des Franken, das Darlehen erheblich teurer werden kann.

Hat die Bank hierüber nicht aufgeklärt, hat sie ihre Beratungspflichten verletzt.

2. Möglicherweise kann der Darlehensnehmer den Vertrag auch noch widerrufen.

Dies ist möglich, wenn der Darlehensnehmer keine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat.

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei SH Rechtsanwälte empfiehlt daher, die Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen.


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