FRISTLOSE Kündigung als "Geschenk" danach!

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Es fällt gerade auf, dass manchmal eine fristlose Kündigung nachgeschoben wird, obwohl das Arbeitsverhältnis bereits durch ordentliche Kündigung beendet wurde. Geht denn das überhaupt, fragt dann der oder die Betroffene.

Grundsätzlich ja! Bekanntlich ist die ordentliche Kündigung an Fristen gebunden, die außerordentliche Kündigung aber nicht. Und: Mit der außerordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis sofort beendet, - wenn diese denn wirksam ist.

Aber Achtung: Oftmals wird eine fristlose Kündigung aus taktischen Gründen nachgeschoben.
Warum wohl?

Um die Gegenseite "weich zu kochen". Mit der nachgeschobenen Fristlosen Kündigung ist auf jeden Fall die Gefahr verbunden, dass die Abfindung entfällt.

Allerdings: Die fristlose Kündigung setzt voraus, dass eine massive Pflichtverletzung gegeben ist und der Arbeitgeber noch nicht länger als 14 Tage weiß, dass dies so ist.

Ansonsten geht die fristlose Kündigung von Anfang an ins Leere.

Rechtsanwalt Michael Borth

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