Fristlose Kündigung bei respektlosem Umgang mit Vorgesetzten

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Eine unsachliche, verbale Auseinandersetzung stellt einen Verstoß gegen die gegenseitige Rücksichtnahmepflicht im Arbeitsverhältnis dar. Sie führt aber nicht zwangsläufig dazu, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber bis zur ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.

Sachverhalt:

Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines Mitglieds des Betriebsrats. Das Betriebsratsmitglied ist seit sieben Jahren bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Die Arbeitgeberin hatte den Arbeitnehmer bereits mit Schreiben vom 30.11.2017 wegen „respektlosen Verhalten gegenüber Vorgesetzten“ abgemahnt, als es am 16.11.2018 zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Betriebsratsmitglied und einem Abteilungsleiter über den Umgang mit einer Mitarbeiterin kam, die sich gerade zuvor geweigert hatte, eine Maschine zu starten, um Mitarbeiter einer externen Reinigungsfirma nicht zu gefährden. 

Die Arbeitgeberin warf dem Betriebsratsmitglied in diesem Zusammenhang insbesondere vor, er sei gegenüber seinem Vorgesetzten respektlos, in einer dessen Vorgesetztenstellung untergrabenden und beleidigenden Art und Weise aufgetreten. Die Arbeitgeberin beantragte daraufhin gegenüber dem Betriebsrat, die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsmitglieds zu erteilen. Dieser verweigerte die Zustimmung. Die Arbeitgeberin beantragte die Zustimmungsersetzung. Das Arbeitsgericht hat die Anträge zurückgewiesen. Die Beschwerde der Arbeitgeberin hatte vor dem LAG Berlin-Brandenburg ebenfalls keinen Erfolg.

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