Fristlose Kündigung und Lohn

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Ob Sie noch weitere Lohnansprüche haben, entscheidet sich danach, ob Sie gegen die fristlose Kündigung vorgegangen sind, oder nicht.

Vergessen Sie, gegen die Kündigung vorzugehen, so wird diese unangreifbar. Es wird also unterstellt, dass die fristlose Kündigung wirksam ist.

Einen weiteren Lohnanspruch aufgrund von Annahmeverzug haben Sie im Zweifel nur dann, wenn Sie also Kündigungsschutzklage erhoben haben.
Also Achtung: Auf jeden Fall Kündigungsschutzklage erheben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie bei der fristlosen Kündigung ab sofort weder vom Chef, noch von der Agentur für Arbeit noch Geld bekommen.

Eine Klage auf Lohnzahlung hätte keine Aussicht auf Erfolg, da unterstellt würde, dass die fristlose Kündigung wirksam ist, da man sich ja nicht dagegen gewehrt hat.

Achtung: Die 3-Wochen-Frist einhalten.

Fortsetzung: http://www.dieonlinekanzlei.de/--a73.html

Rechtsanwalt Michael Borth, Erfurt

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