Frontfotos und Videoaufnahmen verwertbar oder nicht?

  • 3 Minuten Lesezeit

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 hat in den vergangenen Monaten nicht nur an Gerichten für viele Diskussionen gesorgt. Bußgeldrichter stöhnen seitdem über die Mehrarbeit und warten sehnlichst auf Entscheidungen der Obergerichte. Dort lässt man sich aber Zeit. Wie ist der derzeitige Stand?

Das Bundesverfassungsgericht sah damals in der Aufzeichnung eines Videos von einer Brücke herab einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Begründung des Beschlusses war aber viel allgemeiner gehalten, so dass die Schlussfolgerung nahe lag, auch bei der Anfertigung von Frontfotos (zum Beispiel bei Radarmessungen) einen Grundrechtseingriff anzunehmen. Selbst dazu gab es anfangs unterschiedliche Auffassungen. Inzwischen besteht aber insoweit in der juristischen Literatur Einigkeit, dass tatsächlich jede Bildaufzeichnung das Grundrecht beeinträchtigt. Das Problem folgt etwas später: Weil das Grundrecht, wie der Jurist formuliert, nicht schrankenlos gewährleistet ist, kann es durch einfache gesetzliche Maßnahme eingeschränkt werden. Einschränkung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Fotos und Filme zu bestimmten Zwecken erlaubt werden.

Weil sich das Bundesverfassungsgericht nicht mit Radarfotos beschäftigt hatte, sondern nur mit einer (Dauer-)Videoaufzeichnung, kam die Diskussion auf, welche Gesetze einen Eingriff in das Grundrecht bei anderen Messverfahren gestatten. Angeboten wird inzwischen ein ganzes Bündel von Vorschriften. Die am häufigsten genannten sind die §§ 81b, 100h und 163b StPO. Zwar erfüllen diese Gesetze in der Strafprozessordnung (StPO) ganz andere Zwecke; viele Bußgeldrichter halten sie aber für geeignet, Fotos und Filme nach Aufkommen eines Anfangsverdachtes zu rechtfertigen. An dieser Stelle kommt es also auf das Merkmal „Verdacht" als Voraussetzung für eine rechtmäßige Datenaufzeichnung an. In verschiedenen Berichten wird an Stelle von Verdachtsabhängigkeit auch von Anlassunabhängigkeit gesprochen, ohne dass damit etwas anderes gemeint ist.

Obwohl die Diskussion an den Amtsgerichten seit einigen Monaten in vollem Gange ist, gibt es erst wenige Entscheidungen von Obergerichten. Das OLG Bamberg (Oberlandesgericht) hat eine Abstandsmessung nach dem Verfahren VAMA für rechtmäßig gehalten und sich hierfür auf § 100h StPO gestützt. Auch das OLG Jena hält für eine stationäre Messung diese Vorschrift für geeignet, das Grundrecht einzuschränken. In der Literatur gibt es allerdings durchaus gut begründete Kritik, so dass m.E. noch nicht absehbar ist, ob sich auch andere Oberlandesgerichte diesen ersten Entscheidungen anschließen. Das OLG Oldenburg hat einen Freispruch in einer Bußgeldsache mit einer VKS-Messung (ein computerunterstütztes Videoabstandsmessverfahren, das auch in Sachsen eingesetzt wird) bestätigt und nebenbei ausgeführt, dass in diesen Fällen neben einem Beweiserhebungsverbot auch ein Beweisverwertungsverbot besteht. Diese Klarstellung ist zwar begrüßenswert, spielte aber in den Begründungen der Amtsgerichte bei Verurteilungen ohnehin keine nennenswerte Rolle, weil die Richter schon kein Beweiserhebungsverbot angenommen hatten.

Wer verurteilt worden ist, aber unter der Grenze für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde liegt (250 EUR Bußgeld oder Fahrverbot), darf selbst dann, wenn sich später einmal die Meinung durchsetzt, dass die Anfertigung von Frontfotos unzulässig gewesen ist, leider nicht damit rechnen, dass sein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde vom OLG positiv beschieden wird. Die Oberlandesgerichte Dresden und Karlsruhe sehen auch in diesen Fällen keinen Zulassungsgrund (Beschluss vom 19.01.2010, Az.: 2(6) SsRs 566/09 OLG Karlsruhe; Beschluss vom 14.01.2010, Az.: SsRs 1/10 OLG Dresden).


RA Klaus Kucklick

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Tel. (0351) 80 71 8-70, kucklick@dresdner-fachanwaelte.de

Weitere Informationen, aktuelle Urteile und Termine sowie eine Anwaltsübersicht und unsere Serviceleistungen finden Sie im Internet unter www.dresdner-fachanwaelte.de.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de

Beiträge zum Thema