Führerscheinentzug wegen Drogen

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Wer sich betäubt hinter das Lenkrad setzt, dem drohen Konsequenzen für seine Fahrerlaubnis. Es können Fahrverbote für eine begrenzte Zeit drohen, es kann aber auch ein Führerscheinentzug drohen. Ein Fahrverbot wird für einen Zeitraum von 1-3 Monaten verhängt. Während es für Alkohol klare Grenzwerte gibt, gibt es diese für den Konsum von Betäubungsmitteln nicht. Bei Drogen muss der Konsum nachgewiesen werden und man muss prüfen, ob es aufgrund der Einnahme von Betäubungsmitteln zu konkreten Ausfalscheinungen kam. Für die sog. Weiche Droge Cannabis gilt, dass neben dem Konsum auch die konkrete Fahruntüchtigkeit nachzuweisen ist. Ist dies der Fall drohen Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und ein Bußgeld. Der Nachweis erfolgt über Urin- und Blutuntersuchungen. Bei Langzeitkonsum kann man diese über eine Haarprobe nachweisen. Konsumiert man Drogen wie Kokain und Heroin und gerät in eine Verkehrskontrolle, droht der Entzug der Fahrerlaubnis auch dann, wenn der Konsum paar Tage zurückliegt. Es wird von einer generellen Ungeeignetheit zum Fahren ausgegangen. Dies gelte selbst dann, wenn der Betreffende bei der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stand.


Sind Drogen der Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis, so ist oft ein medizinisches Gutachten oder eine MPU Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Nicht in jedem Fall ist die Anordnung der MPU richtig.


Praxistipp:

Machen Sie bei der Verkehrskontrolle keine Angaben zu ihrem Konsum. Auch in einen Schnelltest für Drogen müssen sie nicht einwilligen. Nehmen Sie möglichst schnell Kontakt zu einem Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht auf. Lassen Sie alle Schreiben zeitnah von ihm beantworten. Denn für Rechtsmittel gibt es Fristen, die Sie nicht versäumen dürfen.    


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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