Fünf Vorteile im Arbeitsverhältnis für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung

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Gegenüber nichtbehinderten Beschäftigten haben Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis in mehreren Bereichen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. 


Wann liegt eine anerkannte Schwerbehinderung vor?

Um den Anspruch auf arbeitsrechtliche Vorteile geltend machen zu können, muss beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt und im Ergebnis mit mindestens 50% Grad der Behinderung beschieden worden sein. Neben körperlichen Einschränkungen können auch psychische Erkrankungen, wie Depressionen oder Angsterkrankungen die Anerkennung einer Schwerbehinderung rechtfertigen.


Welche Sonderrechte bestehen bei Schwerbehinderung am Arbeitsplatz?

Die wesentlichen Vorteile beziehen sich auf Art und Umfang der Tätigkeiten, sowie Sonderregelungen zu Urlaub, Kündigungsschutz und Renteneintritt.


Besonderer Kündigungsschutz

Der wichtigste Vorteil ist der besondere Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss vor Ausspruch einer Kündigung zumindest die Zustimmung beim Integrationsamt einholen. Dies gilt auch in Kleinbetrieben. Das Integrationsamt erteilt die Zustimmung nur dann, wenn kein Zusammenhang zur Schwerbehinderung besteht. Auch muss der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung anhören, soweit eine solche besteht. Dieser besondere Kündigungsschutz gibt dem Arbeitnehmer mehr Sicherheit im Arbeitsverhältnis.


Zusätzlicher Urlaub

Ein weiterer Vorteil ist der Anspruch auf zusätzlichen Urlaub. Wer fünf Tage pro Woche arbeitet, erhält mit anerkannter Schwerbehinderung pro Jahr fünf Urlaubstage zusätzlich.


Anspruch auf leidensgerechte Beschäftigung

Als schwerbehinderter Mensch hat man Anspruch darauf, leidensgerecht beschäftigt zu werden. Der Arbeitgeber muss bei der Zuweisung der Arbeitsaufgaben die vorliegenden Einschränkungen berücksichtigen. Gegebenenfalls muss der Arbeitgeber sogar den eigenen Betrieb umorganisieren, damit der schwerbehinderte Arbeitnehmer entsprechend seinen Einschränkungen beschäftigt werden kann.

Zu beachten ist allerdings, dass ein Anspruch auf leidensgerechte Beschäftigung sogar Arbeitnehmern ohne festgestellte Schwerbehinderung zustehen kann (vgl. BAG Urt. v. 29.01.1997, 2 AZR 9/96).


Teilzeitanspruch

Kann eine Arbeitnehmerin aufgrund der Schwerbehinderung statt 8 Stunden nur noch vier Stunden pro Tag arbeiten, kann der Anspruch auf leistungsgerechte Beschäftigung auch auf den Anspruch auf Teilzeitarbeit gerichtet sein. Zwar gibt es auch einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit, hier sind die Voraussetzungen aber regelmäßig strenger.


Früherer Renteneintritt

Mit der sogenannten Schwerbehindertenrente kann man unter Umständen früher und ggf. sogar früher abschlagsfrei in Rente gehen. Wie viel früher genau, ist u.a. abhängig vom Geburtsdatum. 


Lohnt sich ein Antrag auf Schwerbehinderung?

Die genannten Vorteile zeigen, dass eine anerkannte Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis auch Vorteile für den Arbeitnehmer bringen kann. Es ist daher oft empfehlenswert, einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung zu stellen, wenn man entsprechende Einschränkungen hat. 


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