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"Für immer Single?" - Abmahnung von Waldorf Frommer i.A.d. Universal Film GmbH

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Mit Schreiben vom 12.06.2014 mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Universal Film GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Für immer Single?“ ab. Vorwurf der hier vorliegenden Abmahnung ist die Verbreitung des Filmwerkes über die Internettauschbösre „BitTorrent“.

Wie wir es aus einer Vielzahl von Parallelverfahren kennen, fordert die Kanzlei von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz sowie Erstattung der Rechtsverfolgungskosten. Insgesamt beläuft sich die geltend gemachte Forderung auf € 815,00, wobei der Schadensersatz mit € 600,00 beziffert wird und die übrigen € 215,00 auf die Rechtsverfolgungskosten entfallen.

Was tun?

Sollten Sie eine solche oder ähnliche Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren, die Sache jedoch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Ich rate dringend dazu, die gesetzten Fristen einzuhalten. Sofern aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nichts dagegen spricht, empfehle ich Ihnen nach Einzelfallprüfung die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Die Unterzeichnung der mit der Abmahnung übermittelten Erklärung ist mit Vorsicht zu genießen. Vor Abgabe der Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen. Immerhin sind Sie an eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung unbefristet, d.h. ein Leben lang gebunden.

Muss ich die € 815,00 zahlen?

Was die geltend gemachten Zahlungsansprüche angeht, so hängt zunächst einmal Ihre Zahlungspflicht davon ab, ob Sie die Rechtsverletzung persönlich begangen, sie ermöglicht haben oder überhaupt nichts mit dem Vorwurf zu tun haben. Gerne berate ich Sie über die Gegebenheiten in Ihrem Einzelfall.

Sofern Sie also einer der vielen Abgemahnten sind, der Post von Waldorf Frommer erhalten hat und Sie juristische Beratung in Anspruch nehmen wollen, so kontaktieren Sie meine Kanzlei und profitieren Sie von der Erfahrung aus diversen Filesharing-Angelegenheiten und der notwendigen Sachkunde.

 

Ihre Kanzlei Brehm

 


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