„Für immer Single“ - Waldorf Frommer versendet Abmahnungen

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Momentan mahnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Für immer Single“ ab.

Indem die betroffenen Adressaten die Liebeskomödie „Für immer Single“ illegal in einem p2p-Netzwerk verbreitet haben, sollen sie eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Zusätzlich zu der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Die Kanzlei Waldorf Frommer bietet an, die Streitigkeit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro und dem Schadensersatz in Höhe von 600,00 Euro zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt beziehungsweise in der genannten Höhe bestehen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Häufig lohnt es sich auch, der gegnerischen Seite ein neues Vergleichsangebot zu unterbreiten. Sie sollten daher nicht vorschnell und ohne juristische Überprüfung den geforderten Betrag zahlen.

Sollte ich die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige juristische Überprüfung unterschrieben werden. Sie kann Regelungen enthalten, die Sie benachteiligen und sollte daher zu Ihren Gunsten abgeändert werden. Nicht selten ist die Erklärung auf eine zeitliche Geltung von über 30 Jahren angelegt und enthält ein Schuldanerkenntnis. Teilweise wird auch die Zahlung einer überhöhten Vertragsstrafe im Fall der Zuwiderhandlung festgesetzt. Um diese negativen Punkte auszuschließen, sollten Sie eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben. Eine solche sollte von einem erfahrenen Rechtsanwalt abgefasst werden. Es gibt zwar viele Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung im Internet, jedoch sind diese meist ungenau und nicht auf Ihren Einzelfall abgestimmt. Im schlimmsten Fall können die sogar vor Gericht völlig wertlos sein.

Was für eine Vorgehensweise ist empfehlenswert, wenn ich abgemahnt wurde?

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer wegen der widerrechtlichen Verwertung des Films „Für immer Single“ erhalten haben, sollten Sie die folgenden Handlungsempfehlungen beachten:

  • Nicht voreilig die 815,00 Euro zahlen!
  • Nicht übereilt die Unterlassungserklärung unterschreiben!
  • Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!
  • Im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren!
  • Frist wahren!

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen bundesweit zu fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot zur weiteren anwaltlichen Vertretung.

Ihr Abmahnhelfer.de-Team!


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