Fußgängerunfall: 45.000 Euro

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Mit Vergleich vom 14.12.2021 hat sich eine Kfz-Versicherung verpflichtet, an meine Mandantin 45.000 Euro sowie meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.

Die 1964 geborene Angestellte wurde beim Überqueren einer grünen Fußgängerampel von einem abbiegenden PKW erfasst, weil der Fahrer sie übersehen hatte. Sie erlitt durch den Aufprall und den anschließenden Sturz auf den Asphalt eine komplizierte Humeruskopfmehrfragmentfraktur rechts mit multiplen Prellungen der rechten Körperseite. Um diesen Bruch zu richten, musste in einer Operation eine Platte eingesetzt werden. Die Rotatorenmanschette wurde rekonstruiert. Weil die eingesetzte Platte Schmerzen verursachte, musste diese in einer weiteren Operation entfernt werden.

Die Mandantin litt in der Folgezeit unter einer erheblichen Bewegungseinschränkung der rechten Schulter. Sie war nicht in der Lage, die Faust der rechten Gebrauchshand zu schließen, was sie als alleinerziehende Mutter im Haushalt beeinträchtigte. Es verblieb eine Hebeschwäche des rechten Armes im rechten Schultergelenk, wobei auch die Führung der Hand zum Rücken und damit das An- und Auskleiden beeinträchtigt blieb. Zusätzlich entwickelte sich ein unvollständiger Faustschluss an den Fingern 2, 3 und 4 der rechten Hand. Ein ambulantes Reha-Zentrum bestätigte eine gute Besserung der Bewegung der rechten Schulter mit guter muskulärer Führung.

Nach 2 1/2-jähriger Verhandlung konnte ich mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden einen Gesamtbetrag in Höhe von 45.000 Euro vereinbaren.

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners hatte sich zur Höhe des Schmerzensgeldes auf folgende Entscheidungen bezogen: LG Dortmund, Urteil vom 02.05.2020, AZ: 21 O 338/00 = 25.000 DM (!); KG Berlin, AZ: 12 U 276/02; OLG Schleswig, Urteil vom 30.06.2016, AZ: 11 U 111/15 = 8.000 €. Die Versicherung hat meine außergerichtlichen Gebühren mit einer 2,0-Geschäftsgebühr und einer 1,5-Vergleichsgebühr aus dem Gesamterledigungswert von 45.000 Euro beglichen.

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Foto(s): adobe stock fotos

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