Future Business KG aA und Prosavus AG stellen Insolvenzantrag

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Die Future Business KG aA und die Prosavus AG haben nur wenige Tage nach der Razzia in ihren Geschäftsräumen und bei der Infinus AG einen Insolvenzantrag gestellt.

Grund für die Durchsuchung der Geschäftsräume durch die Staatsanwaltschaft Dresden war ein Verdacht auf Anlagebetrug aufgrund zweifelhafter Geschäfte. So sollen die bei Abschluss von Versicherungen und Edelmetallsparplänen von Future Business und Prosavus gezahlten Kosten, bei der Infinus AG als Provisionen vereinnahmt und als Gewinnabführung wieder bei der Future Business KG aA und Prosavus AG gelandet sein, ohne dass es zu einer Vermögensmehrung gekommen wäre.

Finanziert wurden diese Geschäfte durch die Emission von Orderschuldverschreibungen und Genussrechten sowie die Aufnahme nachrangiger Darlehen. Anleger hatten die Möglichkeit bei einem Renditeversprechen von mehr als 6 % p.a. Geld auch bei kurzer Laufzeit anzulegen.

Was können Anleger jetzt tun?

Zunächst wird durch das Amtsgericht Dresden ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, der in einem Gutachten feststellen wird, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. In einem Insolvenzverfahren können die Anleger ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Was am Ende dabei heraus kommt, wird dann wohl erst in einigen Jahren feststehen.

Gibt es Ansprüche gegen die Vermittler?

Die für die Infinus AG handelnden Untervermittler haften für eine fehlerhafte Beratung, die zum Abschluss der Beteiligungen geführt hat.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen einem Anleger der bei Zeichnung einer Kapitalanlage von einem Anlageberater unvollständig oder falsch über das Produkt und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt oder getäuscht worden ist, gegenüber dem Anlageberater ein Schadensersatzanspruch in Höhe des ihm entstandenen Verlusts zu.

Ein solcher Aufklärungs- und Beratungsfehler kommt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH, III ZR 122/05) beispielsweise dann in Betracht, wenn der Anlageberater oder Anlagevermittler dem Anleger gegenüber die von ihm empfohlene Anlage als „sicher" bezeichnet hat, obwohl diese mehr oder weniger spekulativ, bzw. mit dem Risiko eines Totalverlusts behaftet ist.

Ob im einzelnen Ansprüche belegt und durchgesetzt werden können, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte bietet allen Anlegern der Future Business Gruppe eine kostenfreie Ersteinschätzung an.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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