GarantieHebelPlan 07-09: Gesellschaften werden abgewickelt

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Die Jahre der Unsicherheit für Anleger, die sich an den Gesellschaften GarantieHebelPlan 07-09 beteiligt hatten, sind nun vorbei:

Laut einer Pressemitteilung vom 03.09.2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekannt gegeben, dass mit Bescheiden vom 12.08.2015 die Abwicklung des von der CIS GarantieHebelPlan 07 GmbH & Co. KG, der GarantieHebelPlan 08 GmbH & Co. KG und der GarantieHebelPlan 09 GmbH & Co. KG wegen jeweils unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts angeordnet worden ist.

Dies bedeutet, dass die Abwicklung und Auflösung der Gesellschaften erfolgen muss. Für die Abwicklung der Gesellschaften wurde Herr RA Dr. Georg Bernsau von der Kanzlei BBL Bernsau, Brockdorff & Partner, Frankfurt/Main von der BaFin bestellt. Die Gesellschafter haben auch bereits zwischenzeitlich ein Anschreiben des Abwicklers erhalten.

Die KKWV-Anwaltskanzlei betreut seit einigen Jahren eine Vielzahl von „GHP-Geschädigten“. Daher erreichen uns in letzte Zeit verstärkt Anfragen, welche Auswirkungen die Abwicklung der Fondsgesellschaften auf mögliche Ansprüche gegen die Gesellschaften haben. Hier ist zu unterscheiden:

  1. Bei Gesellschaftern, die noch über laufende, ungekündigte Beteiligungsverträge verfügen enden die Beteiligungsverträge mit Beginn der Abwicklung, hier wohl mit dem Datum des Beschlusses der BaFin. Solche Gesellschafter erhalten dann ein „Abfindungsguthaben“ das vom Wert der Gesellschaft abhängig ist. Allerdings können bestehende Verlustzuweisungen dazu führen, dass sich diese Guthaben auf Null reduzieren oder sogar negativ werden.
  1. Gesellschafter, die ihre Gesellschaftsverträge bereits gekündigt hatten und deren Kündigung auch entsprechend bestätigt wurde, besitzen eine Forderung gegenüber der Gesellschaft in Höhe der ihnen zustehenden Abfindungsguthaben. Diese Forderung hat der Abwickler als Verbindlichkeit der Gesellschaft auszugleichen.

Ob nach Begleichung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft überhaupt noch verteilbares Vermögens vorhanden sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Gleiches gilt für die Frage, ob noch so viel Vermögen vorhanden ist, um die Abfindungsansprüche aus den zahlreichen gekündigten Verträgen vollständig befriedigen zu können.

Daneben bietet sich natürlich auch weiter die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen wegen der Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten geltend zu machen. Das Problem liegt hier allerdings darin, entsprechende Anspruchsgegner zu finden. Hier kommen in erster Linie die Vermittler der Beteiligungen in Frage. Die Firma Carpediem, die den Großteil des Vertriebs abwickelte, ist nicht jedoch mehr existent. Die Treuhandgesellschaft, die FH Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbh, die ebenfalls für Vertriebsfehler haftet, ist wohl in Auflösung begriffen bzw. hat Ihren Geschäftssitz nach Zypern verlegt. Die KKWV-Anwaltskanzlei konnte für eine Reihe von Mandanten positive Urteile gegen die FH erwirken, inwieweit hier eine wirtschaftliche Verwertung gelingen kann ist aber ebenfalls noch fraglich.

Auf jeden Fall ist den GHP-Anlegern anzuraten, diese neue Entwicklung zum Anlass zu nehmen, ihre Beteiligung von einem spezialisierten Rechtsanwalt im Hinblick auf mögliche Handlungsoptionen prüfen zu lassen. Die KKWV-Anwaltskanzlei steht hier aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung mit diesen Beteiligungen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Zuständig ist Herr RA Rainer J. Kositzki.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Darüber hinaus vertreten wir Anleger auch in entsprechenden Insolvenzverfahren (PROKON, Infinius AG, Future Business KGaA., Deltoton GmbH, CSA Beteiligungsfonds).


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