Garantien, Wertpapiere, Zertifikate: Anleger müssen Verluste nicht hinnehmen

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Auf der Suche nach einer sicheren Altersvorsorge wenden sich viele vertrauensvoll an ihre Bank. Jahre- oder jahrzehntelange Geschäftsbeziehungen zum Kundenberater erzeugen teils ein hohes Maß an Vertrauen.

Doch dass das Vertrauen nicht vor finanziellen Verlusten schützt, mussten mittlerweile viele Anleger feststellen.

In einem unserer aktuellen Fälle klagt ein Kunde wegen Falschberatungen gegen eine Genossenschaftsbank aus Nordrhein-Westfalen.

Die Kundenberaterin empfahl dem Anleger, der einen sechsstelligen Betrag zur Altersvorsorge anlegen wollte, die Investition in ein Zertifikat. Der Anleger sagt aus, die Beraterin hätte ihm erklärt, es handle sich um ein Zertifikat, welches auf dem Rohölpreis basiere und eine jährliche Verzinsung von 6,1 % bietet.

Aufgrund der Beobachtungen des Anlegers in Bezug auf den Rohölpreis stellte er zwei Jahre später fest, dass der Index des Zertifikates nicht wie von der Beraterin dargestellt am Rohölpreis festhalte. Auf Nachfrage bei seiner Beraterin und dem Äußern der Sorge, dass er sein Kapital nicht verlieren wolle, riet man ihm Ruhe zu bewahren. Nachdem der Kurs des Zertifikats sank, entschied sich der Anleger aus Sorge um höhere Verluste zum Verkauf des Zertifikats und erlitt einen Differenzschaden von über 20 %.

Er wandte sich an die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen, die sich auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat und macht seinen Schaden gegen die Genossenschaftsbank auf dem Weg der Klage geltend.

Kanzlei HPC für Anleger:

Wir vertreten erfolgreich Anleger, die sich falsch beraten fühlen und daraus resultierend teils erhebliche finanzielle Verluste erlitten.

Sie haben in Zertifikate, Garantien, Wertpapiere, Optionsscheine, Genussscheine oder andere Investitionen getätigt und fühlen sich falsch beraten? Nutzen Sie unser Angebot, Ihren Fall kurzfristig, kostenfrei und unverbindlich einzuschätzen.

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