Geblitzt auf der B 198, Stolpe, Abs. 290, km 0,688, Ri. Neustrelitz- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor? Dann sollten Sie das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot nicht akzeptieren. Denn mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers gelingt es meist diese Strafe zu vermeiden. Eine wesentliche Hilfe sind dabei meist die Schwächen und Fehlerquellen des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed. 

Dieses sendet Laserimpulse aus, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Die Signale werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messgerät zurückgesandt. Die dadurch ermöglichte Weg- Zeit- Berechnung hat die gefahrene Geschwindigkeit als Ergebnis.

Aber schon die Länge der gefahrenen Geschwindigkeit verursacht eine Impulsauffächerung und damit eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Allein wegen dieses Serienfehlers sind etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Bei Kolonnenfahrten oder Überholmanövern hat dieser Blitzertyp Schwierigkeiten mit der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle im Einspruchsverfahren kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, kann der Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot geltend machen. Dies gilt auch, wenn sich in der Messakte kein Nachweis findet, dass die eingesetzten Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der  Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr in etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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