Geblitzt auf der B 246, Höhe Altenheim, OL Bestensee, Ri. B 179- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Dahme- Spreewald macht Ihnen in einem Anhörungsbogen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zum Vorwurf? Akzeptieren Sie die dann die drohenden Strafen nicht zu schnell. Denn das hier aufgebaute Messgerät vom Typ Traffistar S 350 ist für seine Fehleranfälligkeit berüchtigt.

Bei etwa jeder zweiten Messung liegt eine Verzerrung der Laserimpulse und damit verbunden eine falsche Geschwindigkeitsberechnung vor. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler gegeben sein. Oft ist hier Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen zur Folge hat. Bei Kolonnenfahrten oder Überholmanövern hat dieses Gerät Schwierigkeiten mit der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe verworfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Befindet sich in der Akte kein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, kann der Verteidiger ebenfalls ein Verwertungsverbot geltend machen.

Schon diese kleine und bei weitem nicht abschliessende Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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