Geblitzt auf der BAB 10, km 153,83 FR Potsdam mit über 80 km/h - Bußgeld oft vermeidbar!

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Auf der Autobahn BAB 10 (A 10) in Höhe des Kilometers 153,83 in Fahrtrichtung Potsdam wird geblitzt. Erlaubt sind 80 km/h. In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, warum Betroffene sich gegen Bußgeld, Punkte und ggf. ein Fahrverbot unbedingt zur Wehr setzen sollten. Dr. Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Sein Team bearbeitet jährlich erfolgreich hunderte Ordnungswidrigkeitensachen im gesamten Bundesgebiet und weiß daher, worauf es im Einzelfall ankommt.

Zum Einsatz bringt die zuständige Behörde - die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee - hier das Messgerät PoliScan. Das PoliScan-Gerät verwendet Laser- und Radartechnologie, um die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs zu erfassen. Es ist in der Lage, mehrere Fahrspuren gleichzeitig zu überwachen und kann auch in Fahrzeugen platziert oder als stationäres Gerät auf Stativen verwendet werden. Dank seiner Präzision und seiner Fähigkeit, in Echtzeit genaue Messungen durchzuführen, wurde es oft eingesetzt, um Verkehrssünder zu identifizieren und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überwachen - so jedenfalls die Angaben des Herstellers.

Tatsächlich hat jedes Messverfahren technische Schwächen. Diese kann man sich in der Verteidigung gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot zunutze machen. Dr. Bunzel arbeitet hier mit bundesweit renommierten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen und lässt jeden Fall, der Ansatzpunkte für technische Mängel bietet, begutachten. Ein solches Gutachten ist häufig die Grundlage für erfolgreiche Beweisanträge und Einstellungsanträge bei Gericht.  

Ein Sachverständiger kann verschiedene Aspekte des Messgeräts PoliScan überprüfen, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Geschwindigkeitsmessungen zu bewerten. Diese Überprüfung kann im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung relevant sein, um sicherzustellen, dass das Messergebnis korrekt ist und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Die möglichen Überprüfungen umfassen:

  1. Kalibrierung: Der Sachverständige kann überprüfen, ob das Messgerät ordnungsgemäß kalibriert ist. Eine regelmäßige Kalibrierung ist entscheidend, um die Genauigkeit der Geschwindigkeitsmessung sicherzustellen.

  2. Technische Funktionsprüfung: Es wird geprüft, ob das Gerät ordnungsgemäß funktioniert und keine technischen Defekte aufweist, die die Messergebnisse beeinflussen könnten.

  3. Standort und Aufstellung: Der Sachverständige kann prüfen, ob das Messgerät korrekt aufgestellt und ausgerichtet war. Die korrekte Positionierung ist wichtig, um genaue Ergebnisse zu erzielen und mögliche Fehlerquellen zu eliminieren.

  4. Wartung und Protokolle: Es wird überprüft, ob das Messgerät regelmäßig gewartet wurde und ob die Protokolle der Messungen ordnungsgemäß geführt wurden. Dies gewährleistet die Integrität der Daten und ihre Verwendung als Beweismittel vor Gericht.

Hieraus ergeben sich unter anderem folgende Verteidigungsansätze:

  1. Rechtliche Verteidigung: Wenn der Sachverständige Fehler oder Unregelmäßigkeiten beim PoliScan-Gerät feststellt, können diese Informationen als Grundlage für eine rechtliche Verteidigung dienen. Möglicherweise kann die Gültigkeit der Geschwindigkeitsmessung in Frage gestellt und das Bußgeld oder die Strafe reduziert oder aufgehoben werden.

  2. Korrekte Messung: Die Überprüfung durch einen Sachverständigen stellt sicher, dass die gemessene Geschwindigkeit korrekt und zuverlässig ist. Es bietet somit eine Möglichkeit, Fehlmessungen oder Ungenauigkeiten zu identifizieren und gegebenenfalls zu korrigieren.

  3. Individuelle Diskussionsansätze, wenn es um wenige km/h bei der Bemessung des nächsthöheren Bußgeldes geht.

Sie wurden auf der BAB 10 in FR Potsdam bei km 153,83 geblitzt und möchten sich über Ihre Verteidigungsmöglichkeiten informieren? Nutzen Sie jetzt das Kontaktformular auf dieser Seite oder nehmen Sie direkt per WhatsApp unter 0151 21 778 788 Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Bunzel auf. Die Erstberatung ist hier stets kostenlos. Weitere Verpflichtungen begründen Sie mit der Kontaktaufnahme ebenfalls nicht. 

Foto(s): Dr. Maik Bunzel

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