Geblitzt auf der BAB 13, km 24,73 in FR AS Teupitz- Bußgeld vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben sollen?

Dann kann der zeitnah folgende Bußgeldbescheid empfindliche Strafen beinhalten. Schon bei 21 km/h zuviel droht ein Punkt und bei 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot auszusprechen. Von den hohen Bußgeldern ganz zu schweigen. Im Wiederholungsfall kann die Bußgeldstelle sogar höhere Strafen aussprechen.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

An dieser Messstelle sind die Schwächen des verwendeten Einseitensensors vom Typ ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0 ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer ist charakterisiert durch seinen Messbalken (Sensorkopf), auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Drei von Ihnen, die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, welche von den ankommenden Fahrzeugen verursacht werden. Die beiden anderen die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Mittels dieser Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und so die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist die Höchstgeschwindigkeit überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Jedoch können bei dieser Messmethode schon einfache Lichtreflexe (Fahrzeugschatten, Schatten entgegenkommender Fahrzeuge, Bäumen oder Begrenzungen) sowie direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät die Registrierung der Helligkeit und somit die Berechnung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen beeinflussen.

LED-Scheinwerfer beeinflussen die Messung ebenfalls massiv zu Ungunsten des Betroffenen.  Grund hierfür ist, dass die Lichtquelle pulsiert, indem das Licht in sehr kurzen Abständen immer wieder ein- und ausgeschaltet wird. Genau dieses Ein- und Ausschalten des Lichts ist für den Blitzer ein Problem, weil er zumindest für die Dauer seiner Messung eine gleichbleibende Helligkeit der gemessenen Fahrzeugteile benötigt, um einen Messwert bilden zu können. Das LED-Licht verursacht jedoch dunkle und sehr helle Abschnitte, die als Spitzen in den jeweiligen Messkurven auftauchen und so zu einer falschen Berechnung des Geschwindigkeitswerts führen.

Bei diesem Blitzer ist es für eine exakte Messung von enormer Bedeutung, dass die Fahrbahnneigung mittels der zum Gerät gehörenden Wasserwaage auf den Sensorkopf übertragen wird. Hier geschehen die meisten Bedienungsfehler, welche zu einer Unverwertbarkeit der Messung führen.

Zuordungsprobleme sind bei Überholmanövern, Kolonnenfahrten, entgegenkommenden Fahrzeugen und ähnlichen Verkehrssituationen zu beobachten. Auch moderne LED- Scheinwerfer können einen negativen Einfluss auf das Messergebnis haben.

Ist die gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO zwingend vorgeschriebene Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messung zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren.

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, sondern soll nur die Vielzahl möglicher negativer Einwirkungen auf den Messvorgang zeigen. Diese können durch Spezialisten für Verkehrsmesstechnik bei der Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle festgestellt werden.

Daher lässt Rechtsanwalt Junge  für jeden Messvorgang  ein Gutachten bei einem der angesehensten Sachverständigen Berlin/Brandenburgs erstellen. In diesem werden die gefundenen Fehler benannt und deren Auswirkung auf die konkrete Messung wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist dann ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder ein vorher vielleicht mögliches Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. 

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren, einschließlich des Gutachters, keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt bundesweit pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder  rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist kostenfrei.Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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