Geblitzt auf der BAB 13 km 36,15 Richtung AS Staakow - Bußgeldbescheide oft angreifbar!

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Auf der Bundesautobahn 13 bei Kilometer 36,15 in Fahrtrichtung Staakow wird geblitzt. Erlaubt sind hier 100 km/h. Der Zentraldienst der Polizei in Gransee ist für die Messungen zuständig und bedient sich einer mobilen Messanlage, die nicht frei von Fehlern ist. In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, wie Betroffene sich gegen Bußgelder, Punkte, Fahrverbote zur Wehr setzen können. Dr. Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. In Ordnungswidrigkeitensachen ist er bundesweit tätig.

Das eingesetzte Messverfahren wird als "standardisiert" bezeichnet. Das bedeutet, dass es eine Bauartzulassung der Physikalisch-technischen Bundesanstalt gibt, die bei der Messung eingehalten worden sein muss. Erfolgte die Messung unter Verstoß gegen diese Vorgaben, muss das Gericht - wenn der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hat - den Verstoß nachweisen, ohne auf das Ergebnis der Messung zurückgreifen zu können. Dies gelingt meist nicht, weshalb Verfahren eingestellt oder Betroffene freigesprochen werden.

Wie kann man aber feststellen, ob das Gerät sachgerecht bedient wurde bzw. ob es selbst technische Fehler produziert hat? Zum Einsatz kommt hier ein technischer Sachverständiger. Dieser prüft die gesamte Messung des gegenständlichen Tages auf Plausibilität und Abweichungen von der Bauartzulassung oder den Vorgaben der Bedienungsanleitung. Die Kosten für ein solches Gutachten werden in aller Regel von der Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht übernommen. Dr. Bunzel kümmert sich um eine solche Kostenübernahme selbstverständlich, bevor der Sachverständige beauftragt wird.

Sie wurden selbst auf der BAB 13 bei km 36,15 in Richtung AS Staakow geblitzt und benötigen anwaltlichen Beistand? Nehmen Sie jetzt Kontakt zur Kanzlei von Dr. Bunzel auf. Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist stets kostenfrei.

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Foto(s): Dr. Maik Bunzel

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