Geblitzt auf der BAB 15, km 40.2, in FR Forst/NL- Punkte, Bußgeld und Fahrverbot verhindern!

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Wenn Sie von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, weil Sie hier geblitzt wurden, lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers. 

Sie sind an dieser Messstelle von einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed geblitzt worden. Dieser Blitzer gehört seit seiner Einführung zu den umstrittensten Messgeräten Deutschlands. Zahlreiche gerichtlich angeordnete Testreihen haben unter anderem folgende Fehlerquellen offenbart.

Bei mehr als der Hälfte aller Messungen führen verzerrte Rückstrahlsignalen zu falschen Messergebnissen. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrem Vorgang gegeben sein.

Über 50 % aller untersuchten Messungen erfassten Werte außerhalb des zulässigen Messbereichs. Dieser schwerwiegende Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweiserhebungsverbot führen.

Der Scanwinkel regelt die genaue Einstellung zu der vorhandenen Fahrbahnneigung. Die hier sehr häufig zu beobachtenden Aufbaugfehler führen zu sogenannten "Schrägmessungen". Diese haben automatisch zu hohe Gewschwindigkeitswerte zur Folge.

Ist in der Akte kein Nachweis zu finden, dass die Beamten an dem Gerät eine spezielle Schulung absolviert haben, spricht schon dieser Anschein gegen eine ordnungsgemäße Geschwindigkeitsbestimmung.

Bei Überholmanövern und Kolonnenfahrten hat dieser Blitzer Zuordnungschwierigkeiten. Dann ist bei einer entsprechenden anwaltlichen Überprüfung nicht mehr sicher nachweisbar, dass die angegebenen Werte auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug betreffen.

Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr etwa 1000 Verfahren, von denen er überproportional viele zur Einstellung bringt. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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