Geblitzt auf der BAB 24, km 237,4, in FR Oranienburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h zum Vorwurf? Dann lohnt es sich, die drohenden Strafen nicht einfach zu akzeptieren, sondern die Messung durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dieses ist seit seiner ersten Anwendung durch seine Fehleranfälligkeit auffällig und der Hauptgrund, warum hier überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Das Arbeitsprinzip dieses Blitzers ist einfach erklärt. Das Gerät sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn in einem Bereich von 10 bis 75 Meter erfassen. Die darin befindlichen Fahrzeuge reflektieren die Strahlen und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit und dann kann durch eine Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Aber durch die überlange Messstrecke kommt es zu einer nicht beabsichtigten Signalauffächerung. Dadurch werden natürlich auch die Rückstrahlimpulse verzerrt und die Messdaten verfälscht. Dies geschieht so häufig, dass schon allein wegen dieses Funktionsfehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, entstehen Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Die Folge ist, dass der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich ist, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Oft wird beim Aufbau auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet. Dann führen schon winzigste Abweichungen zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert. Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Diese und noch eine Vielzahl anderer Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen, in welchem die Messfehler nachgewiesen werden.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot sind dann nicht mehr möglich.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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