Geblitzt: Wiesbaden, auf der A 3, bei km 151,990, Fahrtrichtung Frankfurt am Main- Fehler bei der Messung!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Kassel macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zum Vorwurf? Ein Anfechten der Messung kann Ihnen dann die drohenden Strafen ersparen. Denn das hier aufgebaute Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist derart fehleranfällig, dass seinetwegen überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Dieser Blitzer sendet ununterbrochen Laserstrahlen aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Die ankommenden Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Dabei werden Daten gewonnenen, welche es möglichen, die für die Strecke benötigte Fahrzeit zu ermitteln. Danach kann durch eine Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit bestimmt werden.

Aber die hier eingestellte Messlänge führt zu einer nicht beabsichtigten Auffächerung der ausgesandten Strahlen und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die damit verbundene Verfälschung der Messdaten tritt so massiv und häufig auf, dass schon dieser Serienfehler allein bei etwa jeder zweiten Messung falsche Ergebnisse verursacht. Gleichfalls treten Schwierigkeiten mit der Zuordnung auf, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Für eine exakte Messung muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft geschieht beim Aufbau die Justierung aber nicht exakt genug. Dann führen schon minimalste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Sollte in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das Messpersonal fehlen, ist die Messung unverwertbar. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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